23. Mai 2023
Anl?sslich der aktuellen Krankenhausreform fordert der Parit?tische Gesamtverband gemeinsam in einem breiten Bündnis von Verb?nden, die Bedarfe von Menschen mit geistiger oder mehrfacher Behinderung im Rahmen der Reform zu berücksichtigen. Bei diesem Personenkreis werden Krankheiten oft zu sp?t erkannt und behandelt. Zahlreiche Krankheitsbilder treten einerseits deutlich h?ufiger auf als in der Allgemeinbev?lkerung andererseits sind sowohl Symptomatik als auch Verlauf oft atypisch und die Behandlung individuell sehr spezifisch. Die Gesundheitsversorgung ist darauf nicht eingestellt.
Um alle Menschen untersuchen und auch behandeln zu k?nnen, muss das Gesundheitssystem insgesamt barrierefrei werden. Dafür ist es unter anderem dringend erforderlich, dass Krankenh?user aller Versorgungsstufen technisch, personell und konzeptionell angemessen ausgestattet sind, um Menschen mit Behinderung eine ad?quate Gesundheitsversorgung in derselben Bandbreite und Qualit?t zur Verfügung zu stellen, wie der Gesamtbev?lkerung (Art. 25 a UN-BRK).
Zum anderen müssen in Krankenh?usern Gesundheitsleistungen zur Verfügung stehen, die Menschen mit Behinderung aufgrund der gesundheitlichen Folgen ihrer Behinderung ben?tigen (Art. 25 b UN-BRK). Hierfür sind spezialisierte station?re Angebote erforderlich, um Personen mit besonders komplexen Gesundheitsst?rungen bzw. schwerer geistiger und k?rperlicher Mehrfachbehinderung ein Behandlungsangebot zu machen, das nicht in der Regelversorgung abgedeckt ist. Dies ist weder im bestehenden Versorgungssystem hinreichend verwirklicht noch in den bisherigen Vorschl?gen der Regierungskommission ad?quat abgebildet.
Das Bündnis hat einen gemeinsamen Appell an das Bundesgesundheitsministerium und Abgeordnete gesandt, um endlich Verbesserungen zu erreichen. Untenstehend der Appell zur Ansicht und zum Dowload:
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