Archiv der Kategorie: ?kologie

Artikel zum Thema Umwelt, regenerative Energien, umweltfreundliche Stadtplanung und nachhaltiges Wirtschaften

BUND-Projekt „Landw?rts“ beginnt Workshop-Tour durch Schleswig-Holstein

Start am 20. Juni in Schleswig – Jetzt anmelden!

  • Projekt erarbeitet mit Bürger*innen, wie l?ndliche Regionen zukunftsf?hig und nachhaltig gestaltet werden k?nnen
  • Nach erster Station in Schleswig geht es nach Eutin, Itzehoe und Bad Oldesloe

Das Projekt ?Landw?rts – Zukunft in l?ndlichen Kommunen gestalten“ des Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) geht auf Workshop-Tour und startet mit dem ersten von acht Terminen:

Am 20. Juni von 18 bis 21 Uhr
im Stadtmuseum in der Friedrichstra?e 9-11 in 24837 Schleswig
k?nnen sich alle Interessierten zum 1. Themenblock Mobilit?t & Nahversorgung austauschen.

Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, mitzudiskutieren und ihre Ideen einzubringen, wie das Leben auf dem Land in der Zukunft aussehen soll. Um Anmeldung bis 12. Juni wird gebeten.

Anmeldung und weitere Informationen:

www.bund-sh.de/landwaerts-tour

Hintergrund:

In insgesamt acht Workshops im Sommer und Herbst wollen Projektleiter Merlin Michaelis und Projektmitarbeiter Marius Hübler mit Bürgerinnen und Bürgern in ganz Schleswig-Holstein herausfinden, welche Herausforderungen und L?sungsans?tze für nachhaltiges Leben und Wirtschaften es gibt und wie daraus Forderungen an die Landespolitik entwickelt werden k?nnen.
Jeder Workshop wird sich auf einen Themenblock konzentrieren:

  1. Themenblock: Mobilit?t & Nahversorgung
  2. Themenblock: Wohnen, Bauen & Soziales Miteinander

Der BUND? auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/

Wasserqualit?t an den Flensburger Badestellen ?ausgezeichnet“ – Wassertemperatur bei 16 °C

Strand am Ostseebad: aktuelle Wassertemperatur dort 16,2 °C – Foto: J?rg Pepmeyer

Badesaison 2023

Flensburg. Die Gesundheitsdienste teilen mit:

Die Flensburger Badestellen Ostseebad und Solitüde werden auch in diesem Jahr wieder von den st?dtischen Gesundheitsdiensten nach der Badegew?sserverordnung überwacht. Vierzehnt?gig erfolgen Beprobungen zur Feststellung der Badewasserqualit?t.

Probenahme am 1. Juni 2023
Solitüde:
Ergebnis: ausgezeichnete Badewasserqualit?t
Wassertemperatur: 16,4 °C

Probenahme am 1. Juni 2023
Ostseebad:
Ergebnis: ausgezeichnete Badewasserqualit?t
Wassertemperatur: 16,2 °C

Für weitere Fragen wenden Sie sich bitte an die Gesundheitsdienste
unter Telefon 85 2600 bzw. per E-Mail:
[email protected]

BUND SH: Niederungsstrategie wichtige Chance bei biologischem Klimaschutz und nachhaltigem Wirtschaften

Kiel. Mehr als zwanzig Prozent der Landesfl?che Schleswig-Holsteins liegen unterhalb der 2,5 Meterlinie und gelten als Niederungen. Das Land hat nun einen dritten Entwurf zu seiner Niederungsstrategie vorgelegt, zu der der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) Stellung nimmt.

Der BUND SH begrü?t die nun auf seine Anregung hin vorgenommenen Konkretisierungen und Erg?nzungen von Klima- und Biodiversit?ts-schutzbelangen und sieht die Niederungsstrategie damit grunds?tzlich auf einem guten Weg. Dennoch muss weiter nachgesch?rft werden: Insbesondere die Erkenntnisse der letzten landesweiten Biotopkartierung weisen darauf hin, wie wichtig eine noch engere Verzahnung der Niederungs- mit der Biodiversit?tsstrategie ist.

?Es ist erschreckend, dass in den letzten drei Jahrzehnten vor allem die artenreichsten und damit wertvollsten Biotope um fast die H?lfe abgenommen haben. Dies hat die als ?Inventur der Natur“ benannte Auswertung der Biotopkartierungen gezeigt, ein Vergleich der Biotope der letzten 50 Jahre. Gerade in der Kulisse der Niederungsstrategie sind viele Biotopfl?chen und -typen betroffen,“ bedauert Joachim Schulz, stellvertretender Sprecher des Landesarbeitskreises Land und Natur im BUND SH : ?Aus dieser fachlichen Erkenntnis fordern wir nachdrücklich, die verlorenen Biotope in der Kulisse der Niederungsstrategie mit besonders hoher Dringlichkeit zu renaturieren und zu entwickeln. Dies liegt im vordringlichen ?ffentlichen Interesse und ist zeitnah als Ma?nahme des biologischen Klimaschutzes geboten.“

Der BUND fordert nun zügig solche Pilotprojekte umzusetzen, die Wassermanagement, Biodiversit?tsentwicklung und Regeneration von Biotopfl?chen gemeinsam behandeln. Auch wenn die Niederungsstrategie über einen langen Zeitraum geplant und entwickelt wird, bedarf es jetzt ambitionierter Startprojekte. Ferner fehlen in dem aktuellen Entwurf noch eindeutige Vorgaben, wie und an welchen Stellen ?kologische und biologische Anforderungen umgesetzt werden.

??kologisches Wassermanagement, Regeneration von Lebensr?umen und die Entwicklung von angemessenen extensive Wirtschaftsformen, die den Landeigentümern Einkunftsquellen bieten, müssen schnell weiterentwickelt und stets gemeinsam gedacht werden“, betont Schulz. Zügiges Handeln sei überf?llig und im Auftrag des Allgemeinwohls geboten.

Mit der Niederungsstrategie 2100 m?chte das Land Schleswig-Holstein L?sungen entwickeln, damit Wasser- und Landwirtschaft die Anforderungen der Klima- und Biodiversit?tskrise bew?ltigen k?nnen – im Einklang mit dem Naturschutz.

Stellungnahme Niederungsstrategie:

www.bund-sh.de/stellungnahme-niederungsstrategie2023

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15. Schleswig-Holstein Solarcup: Auf die Pl?tze! – fertig? Licht!

Ganz vorne dabei im letzten Jahr: der „Solamborghini“ aus D?nischenhagen – Foto: artefact

Anmeldungen zum Jugendwettbewerb der Solar-Tüftler noch bis zum 18. Juni m?glich: kreativ und ultraleicht zur Mobilit?t der Zukunft

Landesfinale im SH- Solarcup findet am 09. Juli 23 in Glücksburg statt.

Jetzt schnell noch anmelden!

Etwa 100 Kinder und Jugendliche zwischen Niebüll und Lübeck testen und tüfteln bereits mit kleinen Solarzellen, Karton-Karosserien oder Luftschrauben. Schon vor Ostern meldeten sich die ersten Teams in der Solarboot- oder Ultraleichtklasse an.

Thies und Finn Kohl aus Schafflund hingegen lie?en sich spontan am artefact-Stand beim Pfingstmarkt auf Hof Oestergaard vom Solarfieber anstecken und bekamen gleich den Bausatz für ihre Startklasse mit auf den Heimweg. ?Noch ist genug Zeit für Kinder und Jugendliche ab 10 Jahren, ein Team aus? zwei bis vier Gleichaltrigen für das Landesfinale anzumelden: am 18. Juni ist Anmeldeschluss für den Wettbewerb, der dann am 9. Juli unter der Schirmherrschaft von Bildungsministerin Karin Prien schon zum fünfzehnten Mal im Glücksburger Zentrum für nachhaltige Entwicklung, artefact, stattfinden wird. Ob Geschwister- oder Mitschüler-Team, Konfirmandengruppe oder Feuerwehr-Jugend, ist dabei egal. Etwas Zeit und Geduld für den Bau und Test des eigenen Lichtflitzers sowie das Erstellen einesPosters zum Fahrzeug ist aber erforderlich.

Sechs Landespokale und das Ticket zur Deutscehn Meisrtersaft k?nnen in Glücksburg gewonnen werden – Foto: artefact

So müssen die Teilnehmer in der neuen ?Azubi-Klasse“ (18 – 25 Jahre) erstmals nicht nur die 4 x 10 -Meter-Rennstrecke bew?ltigen , sondern auch einen Rund-Parcours. Die Pokalverteidiger Anton und Jasper sind gespannt, wer ihrem ?Skywalker“ getauften Fahrzeug Paroli bieten kann, w?hrend die beiden zehnj?hrigen Schülerinnen Emily und Marie von der Grundschule Siek mit ihrem Solarboot ?Ocean Blitz“ aus Einwegverpackungen zum erstenmal dabei sein werden, wenn es am 9. Juli für sie auf dem 5-Meter-Wasserkanal? hei?t: ?Auf die Pl?tze? – fertig? Licht!“. Die Teilnahmebedingungen sind zu finden unter www.artefact.de .

Dem Organisationsteam von artefact gelang es erneut, einen gro?en Kreis von Unterstützern für den Wettbewerb zu gewinnen. Hauptsponsor ist der Verein zur F?rderung der Energiewende in Schleswig-Holstein. Weitere Unterstützer sind zahlreiche Firmen aus dem Bereich der erneuerbaren Energien wie enerparc, WSTECH, S.A.T., Solar Andresen und Wattmanufaktur, doch auch die Nospa, die IG Metall und erstmals r2p aus Flensburg. Alle Sponsoren eint der Wunsch, mit dem Solarcup Lust zu machen auf die vielf?ltigen Chancen und Berufe, die mit der Energiewende verbunden sind. Dafür wurde die Altersgrenze in der neuen ?Azubi-Klasse“ auf 25 Jahr hochgesetzt, w?hrend weiterhin auch Zehnj?hrige bereits mit ihren selbstgebauten Solarbooten und Ultraleicht-Fahrzeugen Pokalsieger werden k?nnen, wenn sie am 9.Juli beim Landesfinale in Glücksburg die flottesten Flitzer in?s Rennen schicken..

Wie in den Vorjahren erhalten die Teams nach der Anmeldung dank der Sponsoren Solarbaus?tze für den Wettbewerb. Bildungsministerin Karin Prien hat erneut die Schirmherrschaft übernommen und freut sich, dass mit dem Wettbewerb wieder Hunderte Kinder und Jugendliche die Gelegenheit erhalten, über ihre Teilnahme Praxis und Spa? mit Naturwissenschaften zu verbinden.

Auf die Pl?tze-fertig-Licht: Ein Ultraleicht-Flitzer am Start – Foto: artefact

Zus?tzliche Erfolgserlebnisse hatten im letzten Jahr vor Allem die Kinder und Jugendlichen, die es sogar bis zu den Deutschen Meisterschaften schafften. Doch auch Wiederholungst?ter müssen wieder neue Lichtflitzer bauen, da andere Baus?tze und Materialien vorgegeben sind. Das diesj?hrige Motto in der Kreativklasse lautet ?Energiewende in meiner Region“. In der Solar E-Klasse wird ein Rennauto-Design gefordert. Erstmals fahren die Ultraleicht-Modelle nicht nur auf der 10-Meter-Bahn, sondern zus?tzlich auf einem Rund-Parcours. Alle Infos zu Reglement und Teilnahme sind zu finden unter www.artefact.de/Solarcup und bei mehreren Frühjahrs-Veranstaltungen.

Für Lehrkr?fte und andere Multiplikatoren bietet artefact über www.artefact.de auf Anfrage online-Workshops zum Solarautobau an. Die Anmeldung von Teams aus zwei bis vier m?glichst Gleichaltrigen ist weiterhin m?glich und bietet in diesem Jahr besonders viel Zeit zum Bauen und Testen, da durch die sp?ten Sommerferien das Landesfinale diesmal erst am 9.Juli in Glücksburg stattfindet.

artefact – Das Zentrum für nachhaltige Entwicklung
Bremsbergallee 35, 24960 Glücksburg (Ostsee)
Tel.: 04631-61160
artefact.de
[email protected]

Critical Mass am 2. Juni in Flensburg

Fahrrad-Demo für bessere Fahrradinfrastruktur und mehr Rücksicht auf und Wahrnehmung von Fahrradverkehr

Freitag, 2. Juni 18:30 – 20:00 Uhr
Hafenspitze, Am Kanalschuppen, 24937 Flensburg

Wir treffen uns ab 18:00 Uhr an der Hafenspitze und fahren dort um 18:30 Uhr gemeinsam los.

Mehr Infos unter: https://www.criticalmassflensburg.de/

Baustopp am Flensburger Bahnhofswald: Stellungnahme des BUND SH zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abger?umten Gel?nde am? ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser l?uft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

Flensburger Bahnhofswald gerettet?

  • Oberverwaltungsgericht best?tigt Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren

  • Das Gericht hat seine ?durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans ge?u?ert

Flensburg. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) in einem Eilverfahren die Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors gegen eine Verfügung eines Baustopps des geplanten Intercity-Hotels nicht nur als unbegründet zurückgewiesen, sondern gleichzeitig schon vor dem Hauptverfahren seine ?durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans ge?u?ert.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) hatte gegen die im Januar 2021 erteilte Baugenehmigung der Stadt Flensburg zum Bebauungsplan Nr. 303 ?Hauptpost“ im November 2021 Klage eingereicht und damit einen vorl?ufigen Baustopp bewirkt. Da der Projekttr?ger JARA Immobilien GmbH trotzdem illegalerweise mit massiven Erdarbeiten im Bereich des Baufeldes begann, war der BUND SH gezwungen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, um einen einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Dem folgte das OVG damals und verfügte umgehend eine Baustilllegung. Dagegen legten die Stadt Flensburg sowie JARA am 25. Juli 2022 Beschwerde ein, über die das OVG nun in seinem richtungsweisenden Urteil verfügte.

Denn nach Ansicht des Gerichts ist voraussichtlich schon die zugrundeliegende Bauleitplanung der Stadt Flensburg aus verschiedenen Gründen unwirksam. Im Vordergrund stehen Verst??e gegen den gesetzlichen Biotop- und Artenschutz sowie eklatante Abw?gungsfehler. Unabh?ngig davon erweise sich die angefochtene Baugenehmigung zudem wegen einer defizit?ren Artenschutzfestsetzungen als voraussichtlich rechtswidrig.

Ole Eggers, Landesgesch?ftsführer des BUND SH

?Mehr geht kaum!“ freut sich Ole Eggers, Landesgesch?ftsführer des BUND SH. ?In der Begründung zur Ablehnung sind die wesentlichen Rechtszweifel zu der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans, die den BUND SH zur Klageerhebung veranlasst haben, vollumf?nglich aufgenommen. Dem anstehenden Hauptverfahren sehen wir nun mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“. Weiterhin betont Eggers, dass der Umweltverband trotz der rabiaten Wald- und Biotopvernichtung der JARA im Februar 2021 in der Folgezeit mehrfach das Gespr?ch mit dem Projekttr?ger gesucht habe, um einen au?ergerichtlichen Ausgleich zu bewirken.

Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel von der mit dem BUND SH kooperierenden Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg erg?nzen: ?Wir sind erleichtert, dass nach den vielen Jahren engagierten Widerstands endlich auch gerichtlich Klarheit über die gro?e Bedeutung des Biotops geschaffen wurde. Wir hoffen, dass die Stadt Flensburg nun ihren B-Plan zurücknimmt und wirkungsvolle Ma?nahmen ergreift um das Quellgebiet und ehemaligen Bach zu renaturieren und den für die Stadt so notwendigen Biotopverbund zu sichern.“?

BUND

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Weitere Infos der Stadtblog-Redaktion zum Hintergrund der? Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugel?nde eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespr?che, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verst?ndigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unm?glich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten n?mlich eine Abbruchfirma, die die Fl?che mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschlie?end wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fl?che des zerst?rten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: J?rg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorg?nge am 14. Juli? 2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtm??igkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso? ma?geblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 best?tigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber in seiner ganz am Ende dieses Beitrags folgenden Pressemitteilung explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verst??e insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der sp?ter verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und l?ndliche R?ume (LLUR) vollkommen anders und stellte? Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .? Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: /2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Pl?tzlich rollen die Bagger – BUND h?lt dagegen! unter: /2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Die Beschlussvorlage (RV-51/2020) und alle weiteren Unterlagen zum Bebauungsplan Hauptpost (303) findet man hier?

Der Planentwurf Bebauungsplan ?Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entw?sserungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erw?hnt

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Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Hotelvorhaben am Bahnhof Flensburg droht das Aus

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abger?umten Gel?nde am  ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser l?uft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.

OVG in Schleswig best?tigt Baustopp für das Hotelprojekt am Flensburger Bahnhofswald – Entscheidung des Gerichts nicht anfechtbar

Gro?e Freude bei Umweltschützern und der BI Bahnhofsviertel Flensburg

Ein Beitrag von J?rg Pepmeyer

Der Baustopp für das geplante  Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof gilt weiter. Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig den Beschluss der 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts  vom 18. Juli 2022 best?tigt. Die hatte  anl??lich eines Eilantrags und der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt  im Juli letzten Jahres einen sofortigen Baustopp angeordnet (AZ 8 B 54/22). 

„Durchgreifende Zweifel“ zur Rechtm??igkeit des Bebauungsplans

In der Pressemitteilung des OVG zu seiner Entscheidung von heute hei?t es dazu: „Nach umf?nglicher Prüfung teilt das Gericht vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kl?ger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 ?Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten.“ Das Gericht macht deutlich, dass  insbesondere an der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans  ?durchgreifende Zweifel“ bestünden. So hei?t es weiter in der Mitteilung: „Er versto?e voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes, insbesondere der im Stadtgebiet selten vorzufindenden Brutv?gel und einiger streng geschützter Fledermausarten, für die das Plangebiet mit teilweise altem Baumbestand als Teil eines innerst?dtischen Biotopverbundsystems bedeutsam sei.“ Und geradezu eine Klatsche für die Planungsabteilung des Rathauses und die Stadt Flensburg: „Schlie?lich sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt das Interesse des Investors an der Errichtung einer Parkpalette und eines Hotels als gewichtiger eingestuft habe als das ?ffentliche Interesse am Erhalt der im Plangebiet liegenden Waldfl?che als hochwertigen Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.“  Und abschlie?end hei?t es: „Der heutige Beschluss des OVG zum Baustopp ist nicht anfechtbar.“ (Die heutige Pressemitteilung des OVG steht ganz am Ende dieses Beitrags zur Ansicht und zum Download bereit)

Gro?e Freude und Genugtuung bei der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg

Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Umweltaktivisten der BI Bahnhofsviertel geradezu Feierlaune ausgel?st. Günter Strempel, Sprecher der BI, in einem Statement am heutigen Abend: „Es herrscht gro?e Freude bei uns, dass das lange Durchhalten und der jahrelange Kampf der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt sich als erfolgreich erwiesen haben. Wir haben das insbesondere auch der Zusammenarbeit mit dem BUND Schleswig-Holstein zu verdanken.“ Christiane Schmitz-Strempel, Sprecherin der BI, ist vor allem von der Begründung des Oberverwaltungsgerichts beeindruckt, das „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans deutlich machte.  Christiane Schmitz-Strempel: „Für uns als BI scheint mit der Entscheidung des OVG eine klare Wegweisung vorgezeichnet, n?mlich dass auf diesem Gel?nde weder ein Hotel, noch ein anderes Bauprojekt realisert werden darf.“ Und Günter Strempel schlie?t mit einer klaren Forderung an Stadt und Investoren: „Die Natur, deren übergeordnete Bedeutung das Gericht mit seinem Beschluss ausdrücklich anerkennt, sollte zu ihrem Recht kommen.  Wir fordern als BI daher, dass das Gel?nde unter Erhalt der dortigen Quellen renaturiert und unter dauerhaften Schutz gestellt wird.“

Riesenblamage für Investoren und Stadt Flensburg

Für die beiden Flensburger Hotel-Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, wie auch die Stadt Flensburg ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und der weiterhin geltende Baustopp geradezu der SUPER-GAU, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit v?llig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit obsolet und nicht mehr umsetzbar. Allerdings dürfte dies auch angesichts der ver?nderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wohl das endgültige Aus für das geplante Intercity Hotel sein. Das Ganze k?nnte zudem mit teuren Regressforderungen  der Investoren an die Stadt Flensburg enden, denn die hatte das Gel?nde mit seinem Quellgebiet als nicht schutzwürdig eingestuft und den rechtlich zweifelhaften Bebauungsplan gegen erheblichen Widerstand von etlichen Kommunalpolitikern und zahlreichen Umweltschützern durch die politischen Gremien gepeitscht.  Wollte man den Investoren damit einen besonderen Gefallen erweisen? Diese Frage und warum sollte schleunigst von den Beteiligten beantwortet werden.

Weitere Infos zum Hintergrund der heutigen Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel

Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugel?nde eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespr?che, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verst?ndigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unm?glich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten n?mlich eine Abbruchfirma, die die Fl?che mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschlie?end wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fl?che des zerst?rten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: J?rg Pepmeyer

Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorg?nge am 14. Juli  2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtm??igkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso  ma?geblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.

Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 best?tigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verst??e insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der sp?ter verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und l?ndliche R?ume (LLUR) vollkommen anders und stellte  Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .  Foto: Dr. Helmreich Eberlein

Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: /2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/

Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Pl?tzlich rollen die Bagger – BUND h?lt dagegen! unter: /2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/

Planentwurf Bebauungsplan ?Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf

Spannend auch das Entw?sserungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erw?hnt

ReparaturCafé am 10. Juni im IDEENREICH an der Hochschule in Flensburg – jetzt anmelden!

Flicken, l?ten, n?hen,? Kaffee trinken im Containergeb?ude 13 in der Thomas-Finke-Stra?e

ReparaturCafé im Juni

Start: 10.06.2023 – 14:00 Uhr

Ende: 10.06.2023 – 17:00 Uhr

Was ist das ReparaturCafé

Das ReparaturCafé Flensburg organisiert einmal im Monat – jeweils am zweiten Samstag des Monats – ein Treffen, bei dem defekte Alltagsgegenst?nde in angenehmer Atmosph?re gemeinschaftlich repariert werden k?nnen. Dazu z?hlen u.a. elektrische und mechanische Haushaltsger?te, Unterhaltungselektronik, aber auch Textilien, Fahrr?der, Spielzeug und andere Dinge.

Anmeldung

Bitte nutzt diese Seite, um euch und eure Reparatur anzumelden und dafür einen Zeitslot zu reservieren.

Wie immer sind wir im IDEENREICH (Containergeb?ude 13) an der Hochschule in Flensburg; Kanzleistr. 91-93 in 24943 Flensburg zu finden.
Siehe nebenstehenden Lageplan >

ReparaturCafé im IDEENREICH

Das IDEENREICH ist das Fablab der Hochschule Flensburg. Hier ist neben 3D-Druckern, Standbohrmaschinen, Laser Cutter und L?tstation noch einiges anderes an Werkzeugen zu finden, um zu Tüfteln, Auszuprobieren und neu zu entdecken.
Do-it-yourself ist das Motto und nach kurzer Einweisung kann hier direkt repariert, entworfen und gestaltet werden.
Auch ohne Vorkenntnisse ist jeder Interessierte gern gesehen und ein Team steht jederzeit hilfsbereit zur Verfügung.

Mehr auch unter: https://hs-flensburg.de/hochschule/organisation/einrichtungen/fablab-ideenreich

Tag der biologischen Vielfalt 2023: Ohne Insekten keine Menschen

  • BUND SH warnt vor dramatischen Folgen des Biodiversit?tsschwundes

  • Weltweite Nahrungssicherheit h?ngt von funktionierenden und vielf?ltigen ?kosystemen ab

Zum ?Tag der biologischen Vielfalt“ am 22. Mai appelliert der BUND für Umwelt und Naturschutz e. V. Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) an die Politik und Verbraucher*innen, die Biodiversit?tskrise endlich ernst zu nehmen.

Bedrohte Insekten: Auch das Tagpfauenauge wird seltener – Foto: J?rg Pepmeyer

Millionen Tier- und Pflanzenarten sind heute weltweit vom Aussterben bedroht. Die Biotope und Arten verschwinden auch direkt vor unserer Haustür – hier in Schleswig-Holstein. Es wird immer wahrscheinlicher, dass ganze ?kologische Netzwerke zusammenbrechen. Die menschliche Existenz ist an funktionierende ?kosysteme gebunden. In zahlreichen Beitr?gen, Stellungnahmen und Positionen zeigt der BUND SH m?gliche Wege auf, wie wir alle unsere Natur schützen k?nnen.

?Der Natur geht es schlecht. Die Lebensr?ume und die Arten schwinden, die Gew?sser sind verschmutzt. Das Netz des Lebens wird por?ser,“ erkl?rt Bini Schlamann, Agrar- und Biodiversit?tsreferentin des BUND SH und verdeutlicht die Auswirkungen: ?Biologische Vielfalt beeinflusst unsere Nahrungsmittel, unsere Gesundheit und auch die wirtschaftlichen Grundlagen für die kommenden Generationen. Aber wir alle k?nnen etwas tun! Eine M?glichkeit unter vielen ist der massive Ausbau von ?kolandbau. Deshalb empfehle ich den Kauf von Bioprodukten, da kann jede*r etwas tun.“

Vielen Menschen sind die Gefahren durch das Sterben der Arten und das Verschwinden der Biotope nicht bewusst, weil es nicht sichtbar genug ist? Der weltweit anerkannte Biodiversit?tsexperte Edward Wilson hat vorgerechnet: Wenn alle Insekten aussterben würden, würde ihnen in nicht einmal einem einzigen Jahr der Mensch folgen.

Sterben beispielsweise pflanzenbest?ubende Insekten aus, wird es in der Folge keine Blüh-Pflanzen mehr geben, auf die wiederum viele Pflanzenfresser angewiesen sind. Zus?tzlich verhungern V?gel und kleine S?ugetiere, die sich von genau diesen Insekten ern?hren. So zieht sich der Artenschwund bei den Gliedertieren durch das Nahrungsnetz bis zu uns Menschen.

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Internationaler Tag des Ostseeschweinswals: Umweltverb?nde fordern Ende der Stellnetzfischerei in seinem Verbreitungsgebiet

  • BUND, DUH und Whale and Dolphin Conservation legen Bericht zum Schutz des Wales vor

  • Schweinswal in zentraler Ostsee durch Stellnetze bedroht

  • Pinger (akustische Warnmelder am Netz) als einzige technische L?sung dürfen wegen Marine nicht benutzt werden

  • Ende der Stellnetzfischerei im Verbreitungsgebiet der Schweinswale letzte Option

Berlin/Kiel. Zum Internationalen Tag des Ostseeschweinswals am 21. Mai fordern der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND), die Deutsche Umwelthilfe (DUH) und Whale and Dolphin Conservation (WDC) in einem gemeinsamen Bericht die Beendigung oder wenigstens drastische Reduzierung der Stellnetzfischerei im Verbreitungsgebiet des Ostseeschweinswals. Nur so kann sich die vom Aussterben bedrohte Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee erholen.

Zwei Gew?hnliche Schweinswale – Von Ecomare/Sytske Dijksen – Ecomare, CC BY-SA 4.0, Wikimedia Commons

Stefanie Sudhaus, Meeresschutzexpertin beim BUND Landesverband betont für Schleswig-Holstein: ?Auch in der Westlichen Ostsee – also vor unserer Haustür – geht die Bestandsgr??e der Population laut wissenschaftlicher Einsch?tzung zurück. Es muss dringend etwas für diese nur in der Ostsee lebende Spezies getan werden, sonst k?nnen wir ihr Aussterben nicht mehr aufhalten!“

Die Verb?nde machen in ihrem Bericht konkrete l?nderspezifische Vorschl?ge für die Einschr?nkung der Stellnetzfischerei in Gew?ssern von Deutschland, Schweden, Finnland, Polen und den baltischen Staaten.

?Es ist h?chste Zeit, dass Deutschland und die anderen Ostsee-Anrainerstaaten endlich effektive Ma?nahmen für den Schutz des Ostseeschweinwals ergreifen und den EU-Aktionsplan schnell in die Tat umsetzen. Jeder Schweinswal, der als Beifang im Stellnetz endet, ist ein Baustein des Aussterbens. Die Zukunft einer einzigartigen Spezies ist in Gefahr”, erkl?ren die Verb?nde gemeinsam. ?Die Reduzierung des Beifangs ist nur eine M?glichkeit, um den Schweinswal in der zentralen Ostsee zu retten. Die Auswirkungen durch Unterwasserl?rm, Klimakrise und Verschmutzung machen ihnen das Leben schwer und müssen unbedingt mitgedacht werden.” Die EU-Kommission hatte in ihrem ?EU-Aktionsplan zum Schutz und zur Wiederherstellung mariner ?kosysteme für eine nachhaltige und widerstandsf?hige Fischerei” im Februar 2023 ?hnliche Ma?nahmen vorgeschlagen. Jedoch hakt es an der Umsetzung.

Akustische ?Pinger“-Ger?te kommen als einzige technische L?sung aktuell nicht zum Einsatz  

Eine technische L?sung für den Schutz des Schweinswales sind sogenannte Pinger. Diese akustischen Warnmelder werden an den Stellnetzen angebracht und halten die Schweinswale von den Netzen fern. Für die Gew?sser au?erhalb von Schutzgebieten sind Pinger bisher die einzige technische L?sung, um das qualvolle Ertrinken der Wale in den Netzen zu verhindern. Auch der Internationale Rat für Meeresforschung empfiehlt diese Methode. In ihrem Bericht kritisieren die Umweltverb?nde, dass die Marine in einigen Ostsee-Anrainerstaaten versucht den Einsatz von Pingern zu verhindern. Ihrer Begründung nach, st?ren die akustischen Warnsignale milit?rische Aktivit?ten. Auch die Deutsche Bundeswehr geh?rt zu den Kritikern von Pingern.

Reduzierung oder Schlie?ung der Stellnetzfischerei letzte Option

Aufgrund der Pinger-Blockade steht der Prozess für einen besseren Schutz des Ostseeschweinswals bereits seit 2021 still. Einzige Chance für den Zwergwal: Die Stellnetzfischerei muss jetzt in den letzten verbleibenden Lebensr?umen der Schweinswale drastisch reduziert oder beendet werden. In ihrem Bericht empfehlen die Verb?nde zum Beispiel die Schutzgebiete ?Westliche Pommersche Bucht“ und ?R?nnebank-Adlergrund“ für die Stellnetzfischerei zu schlie?en. Denn nur so l?sst sich der Beifang ohne den Einsatz von Pingern in dem Ma? reduzieren, dass die Population des Ostseeschweinswals eine ?berlebenschance hat.

Hintergrund: Wissenschaftliche Studien gehen davon aus, dass die Schweinswalpopulation der zentralen Ostsee nur noch etwa 450 Individuen umfasst und selbst dem Verlust von nur einem Tier pro Jahr nicht dauerhaft standhalten wird. Derzeit sterben in dem Gebiet jedoch jedes Jahr gesch?tzt allein als Beifang drei bis sieben Schweinswale.

In dem EU-Aktionsplan geht die EU-Kommission auf die Bedrohung der Schweinswalpopulation in der zentralen Ostsee durch Beifang in der Stellnetzfischerei ein und fordert mehr Ambition von den Mitgliedstaaten, nationale Ma?nahmen einzuführen, die den Beifang der Kleinwale so weit reduzieren, dass sich die Population vollst?ndig erholen kann.

Der Schweinswal (Phocoena phocoena) ist die einzige in Deutschland heimische Walart und steht unter strengem Schutz. Jedes Jahr zum 3. Sonntag im Mai ruft das von Deutschland unterzeichnete Kleinwalschutzabkommen ASCOBANS zum Tag des Ostseeschweinswals auf, um auf seine Bedrohung aufmerksam zu machen. In den vergangenen Jahrzehnten ist der Bestand der Schweinswalpopulationen insbesondere ?stlich des Dar? dramatisch zurückgegangen.

Mehr Informationen:

Link zum Bericht der Umweltverb?nde: www.bund.net/service/publikationen/detail/publication/reduktion-von-beifaengen-des-gewoehnlichen-schweinswals-in-der-ostsee/

www.bund.net/meere/belastungen/fischerei
www.bund.net/meere/unterwasserlaerm

?ffentliche Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung am 17. Mai im Rathaus Flensburg

Brannte am 13. Oktober letzten Jahres in Windeseile vollst?ndig ab: Blick von der Bergstra?e auf die Rückseite des in Flammen stehenden Wohnhauses auf Duburg . – Foto: J?rg Pepmeyer

Regelm??ige Brandschutzüberprüfungen und -begehungen?

Angesichts der tragischen Ereignisse und des Todes einer Frau und eines Kindes beim Gro?brand des Wohnhauses in der Harrisleer Stra?e, erscheint es notwendig, dass die Stadt Flensburg mehr für den vorbeugenden Brandschutz tun muss. Denn vor allem die Neustadt und Duburg verfügen über einen hohen Anteil von ?lteren Wohnh?usern, die zum Teil in einem schlechten baulichen Zustand sind und in vielen F?llen beim Brandschutz erhebliche M?ngel aufweisen. Eine vorbeugende Ma?nahme zum Brandschutz w?re regelm??ige Brandschutzüberprüfungen und -begehungen zur Gefahrenabwehr vor allem in Vierteln mit hohem Altbaubestand anzuordnen. Daher w?re es sinnvoll? wenn der Leiter der Berufsfeuerwehr Flensburg, Carsten Herzog, dazu ganz offiziell Stellung nimmt und in der Sitzung des BSO-Ausschuss am 17. Mai den Stand der Dinge erl?utert. Mehr zum Thema auch in dem Stadtblog-Beitrag vom 8. Mai 20323:? Mehr für den vorbeugenden Brandschutz in Flensburg tun!

Interessierte EinwohnerInnen k?nnen die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal des Flensburger Rathauses mitverfolgen.

Untenstehend die Einladung und Tagesordnung:

Stadt Flensburg???? ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Flensburg, 10.05.2023
Der Vorsitzende des Ausschusses für
Bürgerservice, Schutz und Ordnung

Bekanntmachung
zur 30. Sitzung des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung
am Mittwoch, 17.05.2023, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal

Vor Eintritt in die Tagesordnung findet die Ernennung der neuen Wehrführerin und des neuen stellvertretenden Wehrführers der Freiwilligen Feuerwehr Klues statt.

Die unter ?B. Voraussichtlich nicht?ffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Ma?gabe der Beschlussfassung des Ausschusses für Bürgerservice, Schutz und Ordnung voraussichtlich nicht?ffentlich beraten.

Unser Angebot für Menschen mit Mobilit?tseinschr?nkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir G?ste mit einer Mobilit?tseinschr?nkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461 85 4334 bzw.- der Mailadresse [email protected] .

Tagesordnung

A. Voraussichtlich ?ffentlicher Teil

1. Best?tigung der Tagesordnung

2. Bekanntgabe der nicht?ffentlich gefassten Beschlüsse der letzten Sitzung

3. Genehmigung der Niederschriften
3.1
Einwendungen gegen die Niederschrift über den ?ffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 22.03.2023
3.2
Einwendungen gegen die Niederschrift über den ?ffentlichen Teil der 29. Sitzung vom 28.03.2023

4. ?ber- au?erplanm??ige Ertr?ge / Aufwendungen

5. Aussetzung der Hundesteuer bei Vermittlungen von Hunden aus dem Flensburger Tierheim
RV-95/2023

6. Anpassung der zu entrichtenden Mietkosten an das DRK Flensburg Antrag der FDP-Ratsfraktion
FA-33/2023

7. Erlass der Personalausweisantragsgebühr für Obdachlose und Inhaber*innen des Sozialpasses ASO-17/202

8. MV: Erlass der Personalausweisgebühren hier: Anwendbarkeit der H?rtefallregelung. SUG-6/2023

9. MV: Bericht über die Zusammenarbeit gem. § 19 Abs.5 Selbstbestimmungsst?rkungsgesetz für 2022, prospektiv 2023
ASO-10/2023

10. MV: Richtlinie zur Einwohner*innenbeteiligung – Fortschreibung Vorhabenliste ASO-13/2023

11. MV: Benennung der Untersuchungsstandorte für die Flensburger Berufsfeuerwehr ASO-14/2023

12. MV: Warnkonzept ASO-11/2023

13. MV: Feuerkrebs ASO-12/2023

14. MV: Sachstandmitteilung zur Kostenermittlung für die Erneuerung und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen ASO-15/2023

15. MV: Sachstand Prüfauftrag Digitale Online Anh?rung ASO-16/2023

16. MV: Ausschluss aus ?ffentlichen Versammlungen ohne gesetzlichen Tatbestand Mitteilung der Ratsfraktion Flensburg W?HLEN ! ASO-3/2023

17. Mitteilungen aus dem Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung
17.1
Sachstand zur Beschlussvorlage Unterstützung des Tierheims
17.2
Personelle Situation Wohnpflegeaufsicht

18. Anfragen an den Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung

19. Beschlusskontrolle

B. Voraussichtlich nicht?ffentlicher Teil

20. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht?ffentlichen Teil der 28. Sitzung vom 22.03.2023

21. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht?ffentlichen Teil der 29. Sitzung vom 28.03.2023

22. Mitteilungen aus dem Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung

23. Anfragen an den Fachbereich Einwohnerservice, Schutz und Ordnung

24. Anfrage zur Beschlagnahmung von Kühen am Hof Knop Anfrage der Ratsfraktion Flensburg W?HLEN !

25. Anfrage zur Beschlagnahmung von Kühen am Hof Knop Anfrage der Ratsfraktion Flensburg W?HLEN ! Hier: Antwort der Verwaltung
AF-30/2023 1. Erg?nzung

26. Beschlusskontrolle

?

Für die Richtigkeit:
Frank Hamann, Vorsitzender
Gesa Lamp, Gesch?ftssführung

Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung finden Sie hier

BUND SH: Alte Abbauhalden für Biotope und Naturschutz nutzen

  • Umweltverband begrü?t ?berarbeitung der Regelungen

  • Weiterhin zu viele sch?dliche Beimengungen bei der Verfüllung der Halden erlaubt

  • Artenschutz fehlt komplett

Kiel. Wo Bodensch?tze abgebaut werden, bleiben nach der Nutzung riesige Krater und Gruben zurück. Welche M?glichkeiten gibt es, diese Fl?chen wieder der Natur zurückzugeben? Welche Art der Nutzung m?glich ist, regelt unter anderem der ?Erlass über Anforderungen an den Abbau oberfl?chennaher Bodensch?tze und die Verfüllung von Abgrabungen“. Das Papier soll nun überarbeitet werden.

Der BUND für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) begrü?t in seiner Stellungnahme die ?berarbeitung des Erlasses. ?Erfreulicherweise gibt es viele verbesserte Aspekte, die dem Natur- und Umweltschutz dienen. Mit dem neuen Erlass ist Schleswig-Holstein insoweit auf dem richtigen Weg,“ sagt Joachim Schulz, stellvertretender Sprecher des Landesarbeitskreises Land und Natur im BUND SH . ?Sehr kritisch hingegen sind allerdings weiterhin die Regelungen für zugelassene St?rstoffe und Beimengungen bei einer Verfüllung nach dem Abbau von Bodensch?tzen. Es w?ren laut Erlass noch bis zu 10 Prozent ungewollter Fremdstoffe zul?ssig. Das ist deutlich zu viel, denn diese Stoffe k?nnen sehr negative Wirkungen auf die Umwelt haben.“

Hierzu macht der BUND SH in seiner Stellungnahme konkrete Verbesserungsvorschl?ge, denn: Die Zulassung derart hoher Beimengungen behindert im Einzelfall die Umweltsicherheit. Sie blockiert zudem besseres Vorsortieren und Recyceln im Rahmen der Kreislaufwirtschaft. Die Grenze zu einer illegalen Abfallentsorgung wird bei der M?glichkeit hoher Beimengungen allzu leicht überschritten.

Der BUND setzt sich au?erdem dafür ein, bei der Folgenutzung von Abbauvorhaben grunds?tzlich eine Naturschutznutzung vorzusehen. Die unterschiedlichen Abbauverfahren erm?glichen die Anlage vielf?ltiger und besonderer Biotopstrukturen, wie Steilh?nge, Flachwasserbereiche oder tempor?re Gew?sser. Eine solche Folgenutzung ist gerade deshalb im überwiegenden ?ffentlichen Interesse, da viele Biotope in Schleswig-Holstein in katastrophalem Umfang abgenommen haben. Kritisch sieht der Umweltschutzverband auch, dass artenschutzrechtliche Belange fast g?nzlich au?er Acht gelassen wurden – hier besteht absoluter Nachholbedarf.

Hintergrund:

Wenn Bodensch?tze wie Kies, Steine oder Sand abgebaut werden, wird dafür gro?fl?chig der Boden abgetragen. Danach werden die Bodensch?tze in Nass- oder Trockenverfahren abgebaut und es entstehen gro?e Gruben, die nach der Nutzung wieder verfüllt werden. Im ?Erlass über Anforderungen an den Abbau oberfl?chennaher Bodensch?tze und die Verfüllung von Abgrabungen“ ist geregelt, wie diese Bodensch?tze abgebaut werden dürfen, in welcher Art und Weise die dadurch entstehenden Abbaugruben wieder verfüllt werden und was in Folge mit den wieder entstehenden Landfl?chen geschieht.

Weitere Informationen

Stellungnahme zum Erlass über Anforderungen an den Abbau oberfl?chennaher Bodensch?tze und die Verfüllung von Abgrabungen:

www.bund-sh.de/publikationen/detail/publication/stellungnahme-verfuellerlass-2023/

Der BUND? auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/

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