Archiv der Kategorie: Wirtschaft
Artikel zum Thema Wirtschaft, Arbeitsmarkt, Wirtschaftsf?rderung und Unternehmen. Strukturdaten, Zahlen und Fakten zur regionalen Wirtschaft, Wirtschaftsentwicklung und -struktur
Europ?ischer Asyl-Kompromiss: Der Parit?tische Wohlfahrtsverband zeigt sich entt?uscht und entsetzt
Der Verband appelliert an Bundesregierung und EU-Parlament sich für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.
Den Kompromiss für ein Gemeinsames Europ?isches Asylsystem (GEAS), dem die Bundesregierung gestern zugestimmt hat, kritisiert der Parit?tische Wohlfahrtsverband scharf. Trotz der asylrechtlichen Versch?rfungen und der Missachtung der UN-Kinderrechtskonvention von einem historischen Erfolg zu sprechen, sei bitter. Der Parit?tische appelliert an die Bundesregierung und das Europ?ische Parlament, sich im nun anstehenden Trilog-Gesetzgebungsverfahren für deutliche Nachbesserungen einzusetzen.
„Haftlager und Freiheitsentzug Schutzsuchender w?hrend des Asylverfahrens sind grunds?tzlich inhuman. Besonders entsetzt sind wir, wie mit Kindern umgegangen wird und dass die UN-Kinderrechtskonvention mit Fü?en getreten wird. Wir erwarten, dass die Bundesregierung hier nicht locker l?sst und appellieren an alle Abgeordneten im Europ?ischen Parlament, sich im weiteren Verfahren für den besonderen Schutz von Kindern und Familien stark zu machen”, so Ulrich Schneider, Hauptgesch?ftsführer des Parit?tischen Gesamtverbands.
Es brauche in der europ?ischen Flüchtlingspolitik mehr Menschlichkeit und Solidarit?t statt Abschottung und nationalen Egoismus, mahnt der Parit?tische. Der Grundsatz der Humanit?t müsse Ma?stab allen asylpolitischen Handelns sein. “Es ist eine Schande für die Europ?ische Union, wenn europ?ische Solidarit?t durch die m?gliche Entrechtung Schutzsuchender erkauft werden muss”, kritisiert Schneider. So sei die Zusage zur Verteilung von 30.000 Asylsuchenden innerhalb der EU an die Einrichtung von 30.000 Haftpl?tzen an den EU-Au?engrenzen geknüpft worden. “Menschenrechte sind unteilbar und unverhandelbar. Wer Schutz sucht, hat ein Recht auf ein garantiertes faires und rechtsstaatliches Verfahren.“
Der Parit?tische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenst?ndigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Getragen von der Idee der Parit?t, das hei?t der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren M?glichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Parit?tische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ans?tzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter: https://www.der-paritaetische.de/verband/
Azubi-Stammtisch am 14. Juni um 16 Uhr im AAK in der Neustadt 12
„Azubi-Stammtisch – von Azubis für jungen Menschen“ – Informationsnachmittag für junge Menschen über die Ausbildung
Jugendberufsagentur Flensburg und die Stabsstelle Integration laden ein
Am Mittwoch den,?14.06.2023 um 16:00 Uhr findet im Jugendzentrum AAK in der Neustadt 12 der n?chste Azubi-Stammtisch statt. Dazu sind alle jungen Menschen aus Flensburg und Umgebung herzlich eingeladen.
Hierbei geht es um Fragen wie:
– Was ist eine Ausbildung und welche Vorteile bringt sie?
– Wie gestaltet sich der Alltag der Auszubildenden?
– Welche M?glichkeiten gibt es für die Azubis nach Abschluss ihrer Ausbildung?
– Was ist notwendig um die Ausbildung gut abzuschlie?en?
Antworten auf diese und andere Fragen gibt es direkt von den eingeladenen Azubis „aus erster Hand“ nach dem Peer to Peer Ansatz.
Das Ziel der Veranstaltung ist es junge Menschen auf „Augenh?he“ über den Wert und den Alltag einer Ausbildung niederschwellig zu informieren.
Einen Flyer mit dem?Programm?gibt es?hier:
Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.
Mehr Infos: www.flensburg.de/azubistammtisch
Die Veranstaltung ist eine Zusammenarbeit der JBA, IHK, Stabsstelle Integration und dem Jugendzentrum AAK.
BUND-Projekt „Landw?rts“ beginnt Workshop-Tour durch Schleswig-Holstein
Start am 20. Juni in Schleswig – Jetzt anmelden!
- Projekt erarbeitet mit Bürger*innen, wie l?ndliche Regionen zukunftsf?hig und nachhaltig gestaltet werden k?nnen
- Nach erster Station in Schleswig geht es nach Eutin, Itzehoe und Bad Oldesloe
Das Projekt ?Landw?rts – Zukunft in l?ndlichen Kommunen gestalten“ des Bund für Umwelt und Naturschutz Landesverband Schleswig-Holstein e. V. (BUND SH) geht auf Workshop-Tour und startet mit dem ersten von acht Terminen:
Am 20. Juni von 18 bis 21 Uhr
im Stadtmuseum in der Friedrichstra?e 9-11 in 24837 Schleswig
k?nnen sich alle Interessierten zum 1. Themenblock Mobilit?t & Nahversorgung austauschen.
Alle Bürgerinnen und Bürger sind herzlich eingeladen, mitzudiskutieren und ihre Ideen einzubringen, wie das Leben auf dem Land in der Zukunft aussehen soll. Um Anmeldung bis 12. Juni wird gebeten.
Anmeldung und weitere Informationen:
www.bund-sh.de/landwaerts-tour
Hintergrund:
In insgesamt acht Workshops im Sommer und Herbst wollen Projektleiter Merlin Michaelis und Projektmitarbeiter Marius Hübler mit Bürgerinnen und Bürgern in ganz Schleswig-Holstein herausfinden, welche Herausforderungen und L?sungsans?tze für nachhaltiges Leben und Wirtschaften es gibt und wie daraus Forderungen an die Landespolitik entwickelt werden k?nnen.
Jeder Workshop wird sich auf einen Themenblock konzentrieren:
- Themenblock: Mobilit?t & Nahversorgung
- Themenblock: Wohnen, Bauen & Soziales Miteinander
Der BUND? auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/
BUND SH: Niederungsstrategie wichtige Chance bei biologischem Klimaschutz und nachhaltigem Wirtschaften
Kiel. Mehr als zwanzig Prozent der Landesfl?che Schleswig-Holsteins liegen unterhalb der 2,5 Meterlinie und gelten als Niederungen. Das Land hat nun einen dritten Entwurf zu seiner Niederungsstrategie vorgelegt, zu der der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland e. V. Landesverband Schleswig-Holstein (BUND SH) Stellung nimmt.
Der BUND SH begrü?t die nun auf seine Anregung hin vorgenommenen Konkretisierungen und Erg?nzungen von Klima- und Biodiversit?ts-schutzbelangen und sieht die Niederungsstrategie damit grunds?tzlich auf einem guten Weg. Dennoch muss weiter nachgesch?rft werden: Insbesondere die Erkenntnisse der letzten landesweiten Biotopkartierung weisen darauf hin, wie wichtig eine noch engere Verzahnung der Niederungs- mit der Biodiversit?tsstrategie ist.
?Es ist erschreckend, dass in den letzten drei Jahrzehnten vor allem die artenreichsten und damit wertvollsten Biotope um fast die H?lfe abgenommen haben. Dies hat die als ?Inventur der Natur“ benannte Auswertung der Biotopkartierungen gezeigt, ein Vergleich der Biotope der letzten 50 Jahre. Gerade in der Kulisse der Niederungsstrategie sind viele Biotopfl?chen und -typen betroffen,“ bedauert Joachim Schulz, stellvertretender Sprecher des Landesarbeitskreises Land und Natur im BUND SH : ?Aus dieser fachlichen Erkenntnis fordern wir nachdrücklich, die verlorenen Biotope in der Kulisse der Niederungsstrategie mit besonders hoher Dringlichkeit zu renaturieren und zu entwickeln. Dies liegt im vordringlichen ?ffentlichen Interesse und ist zeitnah als Ma?nahme des biologischen Klimaschutzes geboten.“
Der BUND fordert nun zügig solche Pilotprojekte umzusetzen, die Wassermanagement, Biodiversit?tsentwicklung und Regeneration von Biotopfl?chen gemeinsam behandeln. Auch wenn die Niederungsstrategie über einen langen Zeitraum geplant und entwickelt wird, bedarf es jetzt ambitionierter Startprojekte. Ferner fehlen in dem aktuellen Entwurf noch eindeutige Vorgaben, wie und an welchen Stellen ?kologische und biologische Anforderungen umgesetzt werden.
??kologisches Wassermanagement, Regeneration von Lebensr?umen und die Entwicklung von angemessenen extensive Wirtschaftsformen, die den Landeigentümern Einkunftsquellen bieten, müssen schnell weiterentwickelt und stets gemeinsam gedacht werden“, betont Schulz. Zügiges Handeln sei überf?llig und im Auftrag des Allgemeinwohls geboten.
Mit der Niederungsstrategie 2100 m?chte das Land Schleswig-Holstein L?sungen entwickeln, damit Wasser- und Landwirtschaft die Anforderungen der Klima- und Biodiversit?tskrise bew?ltigen k?nnen – im Einklang mit dem Naturschutz.
Stellungnahme Niederungsstrategie:
www.bund-sh.de/stellungnahme-niederungsstrategie2023
Der BUND? auf seinen sozialen Medien:
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Verena Bentele, VdK: ?Staat in der Verantwortung für die Existenzsicherung von Kindern“
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Familien leiden weiterhin unter hohen Preisen vor allem bei Lebensmitteln
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Sozialverband VdK: Gute Kindergrundsicherung muss dringend eingeführt werden
Berlin, 31. Mai 2023.Die bundesweite Inflationsrate ist weiter zurückgegangen; sie lag im Mai bei 6,1 Prozent, wie das Statistische Bundesamt heute Nachmittag bekannt gegeben hat. Dazu erkl?rt VdK-Pr?sidentin Verena Bentele:?

Verena Bentele – Pr?sidentin des gr??ten deutschen Sozialverbandes VdK – Foto: ? VdK / Marlene Gawrisc
?Die Inflation geht erfreulicherweise etwas zurück, sie ist aber weiterhin auf hohem Niveau. Von einer spürbaren Entlastung der Verbraucher kann keine Rede sein: Lebensmittel sind immer noch etwa 15 Prozent teurer als im Mai des vergangenen Jahres. Das setzt gerade Familien stark unter Druck, vor allem, da sie eine lange Phase sehr hoher finanzieller Belastung hinter sich haben und die Rücklagen bei vielen restlos aufgebraucht sind.
Gleichzeitig ist die Zahl der von Armut bedrohten Kinder auf einem Rekordniveau: ?ber 21 Prozent aller Kinder in Deutschland sind armutsgef?hrdet, also mehr als jedes fünfte Kind. An diese hohe Armutsquote dürfen wir uns nicht gew?hnen. Die Zahlen sind erschreckend und zeigen ganz klar, wie dringend wir eine gute Kindergrundsicherung brauchen. Jedes Kind in Deutschland muss ohne finanzielle Sorgen aufwachsen k?nnen und abgesichert sein. Dafür tr?gt der Staat die Verantwortung.
Der Sozialverband VdK fordert die Regierungskoalition auf, endlich zu handeln und die lang versprochene Kindergrundsicherung so schnell wie m?glich umzusetzen. Ohne finanzielle Mittel, die der Finanzminister freigibt, k?nnen Kinder nicht vor Armut geschützt werden.“
?ber den VdK:
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die gr??te sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK k?mpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet au?erdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverb?nde sind mit ihren Gesch?ftsstellen bundesweit vor Ort pr?sent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivit?ten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de
Kindergrundsicherung: Breites Bündnis kritisiert Unt?tigkeit von Bundesarbeitsminister Heil im Kampf gegen Kinderarmut
Der Parit?tische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenst?ndigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Getragen von der Idee der Parit?t, das hei?t der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren M?glichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Parit?tische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ans?tzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter: ?https://www.der-paritaetische.de/verband/
?ffentliche Sitzung des Finanzausschusses am 8. Juni im Rathaus Flensburg
Interessierte EinwohnerInnen k?nnen die Sitzung ab 16 Uhr im Ratssaal mitverfolgen. Aus organisatorischen Gründen werden G?ste mit einer Mobilit?tseinschr?nkung gebeten, sich anzumelden. Mehr unten in der Tagesordnung.
Wichtige TOPs:?
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Aussetzung der Hundesteuer bei Vermittlungen von Hunden aus dem Flensburger Tierheim Antrag der Ratsfraktionen CDU, BSS, FDP, Flensburg W?hlen!, Die
Linke, SSW und WIF RV-95/2023 -
?nderung der Hundesteuersatzung RV-95/2023 2. Erg?nzung
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Erneuerung und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen
-
Aufwendungen der Praxis ohne Grenzen für Geflüchtete aus der Ukraine
Jahresabschlüsse und Wirtschaftsprüfer der Sonderverm?gen
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Sonderverm?gen Kommunale Immobilien
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Sonderverm?gen Infrastruktur
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Kernhaushalt hier: Tertialbericht zum 30.04.2023
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Sonderverm?gen Infrastruktur Radweg Schleswiger Stra?e – Eckernf?rder Landstra?e
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Grundstücksangelegenheit: Ma?nahme des Fl?chenrecyclings Fahrensodde 20
-
Mitteilungen und Anfragen
- Steuersch?tzung Mai 2023
- Personalressource Frauenhaus
- Finanzierung Fahrradf?hre
nicht?ffentlich:?
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Vertragsangelegenheit
-
Grundstücksangelegenheit: Neufestlegung der Verkaufspreise st?dtischer Gewerbegrundstücke in aktuellen Gewerbegebieten
Stadt Flensburg?????? ????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????????? Flensburg, 31.05.2023
Der Vorsitzende des Finanzausschusses
Bekanntmachung
zur 57. Sitzung des Finanzausschusses
am Donnerstag, 08.06.2023, 16:00 Uhr,
Rathaus, Ratssaal
Die unter ?B. Voraussichtlich nicht?ffentlicher Teil“ aufgeführten Tagesordnungspunkte werden nach Ma? gabe der Beschlussfassung des Finanzausschusses voraussichtlich nicht?ffentlich beraten.
Unser Angebot für Menschen mit Mobilit?tseinschr?nkungen:
Aus organisatorischen Gründen bitten wir G?ste mit einer Mobilit?tseinschr?nkung um eine vorherige Anmeldung unter der Telefonnummer 0461/85-4068 bzw.- der Mailadresse [email protected].
Tagesordnung
A. ?ffentlicher Teil
1. Best?tigung der Tagesordnung
2. Einwendungen gegen die Niederschrift über den ?ffentlichen Teil der 56. Sitzung vom 27.04.2023
3. ?ber- und au?erplanm??ige Aufwendungen/Auszahlungen
4. Aussetzung der Hundesteuer bei Vermittlungen von Hunden aus dem Flensburger Tierheim Antrag der Ratsfraktionen CDU, BSS, FDP, Flensburg W?hlen!, Die Linke, SSW und WIF RV-95/2023
4.1 Aussetzung der Hundesteuer bei Vermittlungen von Hunden aus dem Flensburger Tierheim Antrag der Ratsfraktionen CDU und Die Linke RV-95/2023 1. Erg?nzung
4.2 ?nderung der Hundesteuersatzung RV-95/2023 2. Erg?nzung
5. MV: Sachstandmitteilung zur Kostenermittlung für die Erneuerung
und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen ASO-15/2023
5.1 Erneuerung und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen ASO-15/2023 1. Erg?nzung
5.2 Erneuerung und Anschaffung von Verkehrsüberwachungsanlagen (Beratungsstand: ASO 17.05.2023) ASO-15/2023 2. Erg?nzung
6. Aufwendungen der Praxis ohne Grenzen für Geflüchtete aus der Ukraine FA-18/2023
7. Jahresabschlüsse und Wirtschaftsprüfer der Sonderverm?gen
7.1 Sonderverm?gen Kommunale Immobilien hier: Jahresabschluss 2022 FA-19/2023
7.2 Sonderverm?gen Kommunale Immobilien hier: Bestellung des Abschlussprüfers 2023 FA-21/2023
7.3 Sonderverm?gen Infrastruktur hier: Jahresabschluss 2022 FA-34/2023
7.4 Sonderverm?gen Infrastruktur hier: Bestellung der Wirtschaftsprüfer für den Jahresabschluss 2023 FA-38/2023
8. MV: Kernhaushalt hier: Tertialbericht zum 30.04.2023 FA-40/2023
9. Sonderverm?gen Infrastruktur hier: 1. Nachtragswirtschaftsplan 2023 FA-37/2023
10. Sonderverm?gen Infrastruktur
10.1 Sonderverm?gen Infrastruktur Kostensteigerung Ma?nahme „Christiansens G?rten, Reepschl?gerbahn“ FA-24/2023
10.2 Sonderverm?gen Infrastruktur Radweg Schleswiger Stra?e – Eckernf?rder Landstra?e FA-36/2023
11. Grundstücksangelegenheit: Ma?nahme des Fl?chenrecyclings Fahrensodde 20 FA-43/2023
12. Mitteilungen und Anfragen
12.1 Steuersch?tzung Mai 2023
12.2 Personalressource Frauenhaus
12.3 Finanzierung Fahrradf?hre
13. Beschlusskontrolle
B. Voraussichtlich nicht?ffentlicher Teil
14. Einwendungen gegen die Niederschrift über den nicht?ffentlichen Teil der 56. Sitzung vom 27.04.2023
15. Vertragsangelegenheit FA-35/2023
16. Grundstücksangelegenheit: Neufestlegung der Verkaufspreise st?dtischer Gewerbegrundstücke in aktuellen Gewerbegebieten FA-42/2023
17. Mitteilungen und Anfragen
17.1 Sachstand Angelegenheiten der Finanzbuchhaltung
18. Beschlusskontrolle
C. Voraussichtlich ?ffentlicher Teil
19. Bekanntgabe der nicht?ffentlich gefassten Beschlüsse
Für die Richtigkeit:
Christian Schweckendieck, Vorsitzender
Henning Dunken, Fachbereichsleitung
Alle Unterlagen und die Beschlussvorlagen zur Sitzung gibt es hier
Baustopp am Flensburger Bahnhofswald: Stellungnahme des BUND SH zum Beschluss des Oberverwaltungsgerichts

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abger?umten Gel?nde am? ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser l?uft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.
Flensburger Bahnhofswald gerettet?
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Oberverwaltungsgericht best?tigt Baustopp für das geplante Intercity-Hotel am Bahnhof Flensburg bis zum Hauptverfahren
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Das Gericht hat seine ?durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans ge?u?ert
Flensburg. Am 26. Mai hat das Oberverwaltungsgericht Schleswig (OVG) in einem Eilverfahren die Beschwerden der Stadt Flensburg und des Investors gegen eine Verfügung eines Baustopps des geplanten Intercity-Hotels nicht nur als unbegründet zurückgewiesen, sondern gleichzeitig schon vor dem Hauptverfahren seine ?durchgreifenden Zweifel“ an der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans ge?u?ert.
Der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland, Landesverband Schleswig-Holstein e.V. (BUND SH) hatte gegen die im Januar 2021 erteilte Baugenehmigung der Stadt Flensburg zum Bebauungsplan Nr. 303 ?Hauptpost“ im November 2021 Klage eingereicht und damit einen vorl?ufigen Baustopp bewirkt. Da der Projekttr?ger JARA Immobilien GmbH trotzdem illegalerweise mit massiven Erdarbeiten im Bereich des Baufeldes begann, war der BUND SH gezwungen beim Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgericht, um einen einstweiligen Rechtsschutz nachzusuchen. Dem folgte das OVG damals und verfügte umgehend eine Baustilllegung. Dagegen legten die Stadt Flensburg sowie JARA am 25. Juli 2022 Beschwerde ein, über die das OVG nun in seinem richtungsweisenden Urteil verfügte.
Denn nach Ansicht des Gerichts ist voraussichtlich schon die zugrundeliegende Bauleitplanung der Stadt Flensburg aus verschiedenen Gründen unwirksam. Im Vordergrund stehen Verst??e gegen den gesetzlichen Biotop- und Artenschutz sowie eklatante Abw?gungsfehler. Unabh?ngig davon erweise sich die angefochtene Baugenehmigung zudem wegen einer defizit?ren Artenschutzfestsetzungen als voraussichtlich rechtswidrig.
?Mehr geht kaum!“ freut sich Ole Eggers, Landesgesch?ftsführer des BUND SH. ?In der Begründung zur Ablehnung sind die wesentlichen Rechtszweifel zu der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans, die den BUND SH zur Klageerhebung veranlasst haben, vollumf?nglich aufgenommen. Dem anstehenden Hauptverfahren sehen wir nun mit einer gewissen Gelassenheit entgegen“. Weiterhin betont Eggers, dass der Umweltverband trotz der rabiaten Wald- und Biotopvernichtung der JARA im Februar 2021 in der Folgezeit mehrfach das Gespr?ch mit dem Projekttr?ger gesucht habe, um einen au?ergerichtlichen Ausgleich zu bewirken.
Christiane Schmitz-Strempel und Günter Strempel von der mit dem BUND SH kooperierenden Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg erg?nzen: ?Wir sind erleichtert, dass nach den vielen Jahren engagierten Widerstands endlich auch gerichtlich Klarheit über die gro?e Bedeutung des Biotops geschaffen wurde. Wir hoffen, dass die Stadt Flensburg nun ihren B-Plan zurücknimmt und wirkungsvolle Ma?nahmen ergreift um das Quellgebiet und ehemaligen Bach zu renaturieren und den für die Stadt so notwendigen Biotopverbund zu sichern.“?
Der BUND? auf seinen sozialen Medien:
bei Twitter unter @SHBUND, bei Facebook unter @BUNDSchleswigHolstein und bei Instagram unter @bund_sh und auf seiner Website unter: https://www.bund-sh.de/
Weitere Infos der Stadtblog-Redaktion zum Hintergrund der? Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel
Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugel?nde eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespr?che, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verst?ndigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unm?glich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten n?mlich eine Abbruchfirma, die die Fl?che mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschlie?end wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fl?che des zerst?rten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: J?rg Pepmeyer
Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorg?nge am 14. Juli? 2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtm??igkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso? ma?geblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.
Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 best?tigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber in seiner ganz am Ende dieses Beitrags folgenden Pressemitteilung explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verst??e insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der sp?ter verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und l?ndliche R?ume (LLUR) vollkommen anders und stellte? Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz .? Foto: Dr. Helmreich Eberlein
Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: /2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/
Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Pl?tzlich rollen die Bagger – BUND h?lt dagegen! unter: /2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/
Die Beschlussvorlage (RV-51/2020) und alle weiteren Unterlagen zum Bebauungsplan Hauptpost (303) findet man hier?
Der Planentwurf Bebauungsplan ?Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf
Spannend auch das Entw?sserungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erw?hnt
?
Das Asylbewerberleistungsgesetz geh?rt abgeschafft!

Das Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) dient einmal mehr der Abschreckung von Schutzsuchenden und geh?rt abgeschafft. Foto: flickr / Medien AG Freiburg/ CC BY-NC-SA 2.0
Positioniert euch gegen 30 Jahre Entrechtung von Geflüchteten!
Aus dem Newsletter von Harald Thomé
Am 26. Mai 1993 verabschiedete der Deutsche Bundestag mit den Stimmen der CDU/CSU, FDP und SPD eine ?nderung in Artikel 16 des Grundgesetzes (heute Art. 16a). Die Aush?hlung des Grundrechts auf Asyl wurde über den sog. ?Asylkompromiss“, den die vorgenannten Parteien auf Kosten Schutz suchender Menschen gefunden haben, beschlossen. Teil dieses ?Asylkompromisses“ war auch die Einführung eines Sondersozialgesetzes, das Asylbewerberleistungsgesetz, das die Leistungen für Geflüchtete seitdem enorm beschneidet, so weit, dass das Existenzminimum regelm??ig unterschritten wurde und wird – wie mittlerweile das Bundesverfassungsgericht und mehrere Sozialgerichte festgestellt haben.
Auch heute liegen die Regels?tze des AsylbLG deutlich unter denen des Bürgergelds beziehungsweise der Sozialhilfe. Sachleistungen statt Geld bedeuten für die Betroffenen zus?tzliche Einbu?en. Zudem führt eine nach dem Gesetzeswortlaut stark beschr?nkte Gesundheitsversorgung in der Praxis zu versp?teter und unzureichender Behandlung, und beh?rdliche Sanktionen führen zu weiteren Kürzungen.
Die unantastbare Würde des Menschen wurde damit antastbar.
Ein paar Tage sp?ter, am 29. Mai 1993 – vor 30 Jahren – erfolgte der verheerende Brandanschlag in Solingen mit 5 Toten.
Das AsylbLG geh?rt abgeschafft, alle Leistungsberechtigten sollten in das SGB II überführt werden. Aber anstatt dieser Gleichstellung durchzuführen, wird die Situation für Geflüchtete immer unertr?glicher, das gesamte EU-Asylrecht immer mehr versch?rft. Aktuell auch wieder durch geplante ?nderungen im Migrations- und Asylrecht europa- und auch bundesweit. Deswegen haben mehr als 50 namhafte NGOs die Bundesregierung eindringlich dazu aufgefordert, keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes einzugehen. Aus dem Aufruf:
Keine Kompromisse auf Kosten des Flüchtlingsschutzes
Europaweit arbeiten politische und gesellschaftliche Str?mungen auf die weitgehende Abschaffung des Flüchtlingsschutzes hin. Sie stellen die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grunds?tzen und europ?ischen Werten infrage. Gleichzeitig beobachten wir einen massiven Anstieg und die billigende Inkaufnahme von gewaltsamen und menschenunwürdigen Handlungen gegenüber Schutzsuchenden, insbesondere an den Au?engrenzen der Europ?ischen Union. Verst??e gegen geltendes Recht werden teils gar nicht mehr oder nur unzureichend verfolgt.
Der vollst?ndige Aufruf: https://t1p.de/itp93
Appell: ?Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“
Unter den 200 Unterzeichner*innen des Appells ?Es gibt nur eine Menschenwürde – Asylbewerberleistungsgesetz abschaffen!“ finden sich u.a. Menschenrechtsorganisationen, Wohlfahrtsverb?nde, Organisationen von Migrant*innen, Vereinigungen von Anw?lt*innen, Jurist*innen, ?rzt*innen, Psychotherapeut*innen, Frauenverb?nde und Kinderrechtsorganisationen.
Der vollst?ndige Text des Appells und die aktuelle Unterzeichnerliste finden Sie hier.
Eine gute Zusammenfassung, dessen, was die Bundesregierung plant, gibt es von Maximilian Pichl bei Medico: Entrechtung an der Grenze: Wie die geplante Vereinheitlichung des europ?ischen Asylrechts den individuellen Anspruch auf Schutz vor Verfolgung aush?hlt. Download: https://t1p.de/zuixz
Dazu auch ein offener Brief von über 700 Rechtsanw?lt*innen und Jurist*innen: Das Recht auf Schutz darf nicht abgeschafft werden – Dem rechten Diskurs mit einer Politik der Menschenrechte entgegentreten
zum Download: https://t1p.de/e92rd
Dazu auch die GGUA: https://t1p.de/gog0r
Geplant ist die Allgemeingültigkeit von Menschenrechten, rechtsstaatlichen Grunds?tzen und europ?ischen Werten infrage zu stellen und das geht nicht, hier muss gehandelt werden. Hier muss Position bezogen werden! Dazu m?chte ich alle Lesende und demokratisch gesinnten Organisationen auffordern!
Beschluss des Oberverwaltungsgerichts: Hotelvorhaben am Bahnhof Flensburg droht das Aus

Aktuell: Sickerquelle und sich neu bildendes Feuchtbiotop auf dem abger?umten Gel?nde am ehemaligen Bahnhofswald. Das Wasser l?uft in einem breiten Streifen auf den oben zu sehenden Parkplatz. – Foto Günter Strempel, 25. Mai 2023.
OVG in Schleswig best?tigt Baustopp für das Hotelprojekt am Flensburger Bahnhofswald – Entscheidung des Gerichts nicht anfechtbar
Gro?e Freude bei Umweltschützern und der BI Bahnhofsviertel Flensburg
Ein Beitrag von J?rg Pepmeyer
Der Baustopp für das geplante Intercity Hotel am Flensburger Bahnhof gilt weiter. Heute hat das Oberverwaltungsgericht in Schleswig den Beschluss der 8. Kammer des Schleswig-Holsteinischen Verwaltungsgerichts vom 18. Juli 2022 best?tigt. Die hatte anl??lich eines Eilantrags und der Klage des BUND Schleswig-Holstein gegen die erteilte Baugenehmigung für das geplante Hotelprojekt im Juli letzten Jahres einen sofortigen Baustopp angeordnet (AZ 8 B 54/22).
„Durchgreifende Zweifel“ zur Rechtm??igkeit des Bebauungsplans
In der Pressemitteilung des OVG zu seiner Entscheidung von heute hei?t es dazu: „Nach umf?nglicher Prüfung teilt das Gericht vor allem die natur- und artenschutzrechtlichen Bedenken, die der BUND (als Antragsteller und Kl?ger), der NABU und eine Bürgerinitiative schon gegen den Bebauungsplan Nr. 303 ?Hauptpost“ und gegen die auf dieser Grundlage im Januar 2021 von der Stadt Flensburg erteilte Baugenehmigung erhoben hatten.“ Das Gericht macht deutlich, dass insbesondere an der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans ?durchgreifende Zweifel“ bestünden. So hei?t es weiter in der Mitteilung: „Er versto?e voraussichtlich gegen den gesetzlichen Biotopschutz – unter anderem deshalb, weil Hinweisen auf die Existenz einer oder gar mehrerer Quellen im Baufeld des geplanten Hotels nicht ausreichend nachgegangen worden sei. Ferner fehle es an ausreichenden Schutzvorkehrungen im Interesse des Artenschutzes, insbesondere der im Stadtgebiet selten vorzufindenden Brutv?gel und einiger streng geschützter Fledermausarten, für die das Plangebiet mit teilweise altem Baumbestand als Teil eines innerst?dtischen Biotopverbundsystems bedeutsam sei.“ Und geradezu eine Klatsche für die Planungsabteilung des Rathauses und die Stadt Flensburg: „Schlie?lich sei nicht nachvollziehbar, dass die Stadt das Interesse des Investors an der Errichtung einer Parkpalette und eines Hotels als gewichtiger eingestuft habe als das ?ffentliche Interesse am Erhalt der im Plangebiet liegenden Waldfl?che als hochwertigen Lebensraum für verschiedene, teils streng geschützte Tier- und Pflanzenarten.“ Und abschlie?end hei?t es: „Der heutige Beschluss des OVG zum Baustopp ist nicht anfechtbar.“ – (Die heutige Pressemitteilung des OVG steht ganz am Ende dieses Beitrags zur Ansicht und zum Download bereit)
Gro?e Freude und Genugtuung bei der Bürgerinitiative Bahnhofsviertel Flensburg
Die Entscheidung des Gerichts hat bei den Umweltaktivisten der BI Bahnhofsviertel geradezu Feierlaune ausgel?st. Günter Strempel, Sprecher der BI, in einem Statement am heutigen Abend: „Es herrscht gro?e Freude bei uns, dass das lange Durchhalten und der jahrelange Kampf der Bürgerinitiative gegen das Bauprojekt sich als erfolgreich erwiesen haben. Wir haben das insbesondere auch der Zusammenarbeit mit dem BUND Schleswig-Holstein zu verdanken.“ Christiane Schmitz-Strempel, Sprecherin der BI, ist vor allem von der Begründung des Oberverwaltungsgerichts beeindruckt, das „durchgreifende Zweifel“ an der Rechtm??igkeit des Bebauungsplans deutlich machte. Christiane Schmitz-Strempel: „Für uns als BI scheint mit der Entscheidung des OVG eine klare Wegweisung vorgezeichnet, n?mlich dass auf diesem Gel?nde weder ein Hotel, noch ein anderes Bauprojekt realisert werden darf.“ Und Günter Strempel schlie?t mit einer klaren Forderung an Stadt und Investoren: „Die Natur, deren übergeordnete Bedeutung das Gericht mit seinem Beschluss ausdrücklich anerkennt, sollte zu ihrem Recht kommen. Wir fordern als BI daher, dass das Gel?nde unter Erhalt der dortigen Quellen renaturiert und unter dauerhaften Schutz gestellt wird.“
Riesenblamage für Investoren und Stadt Flensburg
Für die beiden Flensburger Hotel-Investoren Jan Duschkewitz und Ralf Hansen, wie auch die Stadt Flensburg ist der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts und der weiterhin geltende Baustopp geradezu der SUPER-GAU, denn eine Wiederaufnahme der Bauarbeiten für das Hotelprojekt ist derzeit v?llig ausgeschlossen. Entsprechende Planungen der Investoren sind somit obsolet und nicht mehr umsetzbar. Allerdings dürfte dies auch angesichts der ver?nderten wirtschaftlichen Rahmenbedingungen wohl das endgültige Aus für das geplante Intercity Hotel sein. Das Ganze k?nnte zudem mit teuren Regressforderungen der Investoren an die Stadt Flensburg enden, denn die hatte das Gel?nde mit seinem Quellgebiet als nicht schutzwürdig eingestuft und den rechtlich zweifelhaften Bebauungsplan gegen erheblichen Widerstand von etlichen Kommunalpolitikern und zahlreichen Umweltschützern durch die politischen Gremien gepeitscht. Wollte man den Investoren damit einen besonderen Gefallen erweisen? Diese Frage und warum sollte schleunigst von den Beteiligten beantwortet werden.
Weitere Infos zum Hintergrund der heutigen Entscheidung des OVG:

14. Juli 2022: Die Reste des geschützten Quellbiotops werden im Auftrag der Hotel-Investoren Jan Duchkewitz und Ralf Hansen rechtswidrig weggebaggert. – Foto: Günter Strempel
Der BUND und die BI Bahnhofsviertel sammelten bereits seit dem Jahr 2020 Belege dafür, dass sich auf dem vorgesehenen Baugel?nde eine schützenswerte Sickerquelle befindet. Die Ergebnisse dieser Nachforschungen wurden den Investoren mitgeteilt. Daraufhin gab es Gespr?che, die bereits soweit gediehen waren, dass man sich auf einen renommierten Gutachter verst?ndigte, der im Juli 2022 seine Arbeit aufnehmen sollte. Das allerdings wurde am 14. Juli 2022 durch eine Aktion der Investoren unm?glich gemacht, mit der sie offensichtlich Fakten schaffen wollten. Die beauftragten n?mlich eine Abbruchfirma, die die Fl?che mit dem geschützten Quellbiotop abbaggerte und planierte. Anschlie?end wurde das Ganze mit einer 50 Zentimeter dicken Sandschicht zugedeckt.

Tatort Bahnhofswald am 16. Juli 2022: Die mit Sand aufgefüllte Fl?che des zerst?rten und geschützten Quellbiotops – Links am Bildrand die vom Bagger zusammengeschobenen Reste der Biotop-Vegetation – Foto: J?rg Pepmeyer
Schon Monate zuvor hatte der BUND bereits Klage gegen die erteilte Baugenehmigung für das Hotel erhoben. Als Reaktion auf die Vorg?nge am 14. Juli 2022 wandten sich der BUND wie auch die BI Bahnhofsviertel noch am gleichen Tag mit einem Eilantrag gegen die (sofortige) Vollziehung der Baugenehmigung an das Verwaltungsgericht in Schleswig und hatten Erfolg: der erkennende Vorsitzende Richter beurteilte die Interessen des BUND an der objektiven Rechtm??igkeit des Baus, wobei umweltbezogene Rechtsvorschriften des Bundes, des Landes und der EU zu prüfen seien, als vorranging gegenüber dem Vollzugsinteresse der beigeladenen Immobiliengesellschaft. Das Gericht verfügte einen sofortigen Baustopp und legte bei seiner Entscheidung ebenso ma?geblich zugrunde, dass bereits seitens der Stadt Flensburg als Antragsgegnerin ein Baustopp verfügt worden sei.
Mit dem Beschluss vom 26. Mai 2023 best?tigt das Oberverwaltungsgericht nun die Entscheidung des Verwaltungsgerichts vom 14. Juli, macht aber explizit deutlich, dass der Bebauungsplan „Hauptpost“ (303) und die Baugenehmigung für das Hotelprojekt angesichts der naturrechtlichen Verst??e insgesamt rechtswidrig sind und somit nicht umgesetzt werden dürfen.

Ehemaliges Quellgebiet und Biotop im Bahnhofswald. Ursprünglich führte sogar eine Bach durch das Gebiet, der sp?ter verrohrt wurde. Nach Ansicht der Stadt Flensburg nicht schützenswert. Das sah das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und l?ndliche R?ume (LLUR) vollkommen anders und stellte Anfang August 2020 das Quellgebiet unter gesetzlichen Biotopschutz . Foto: Dr. Helmreich Eberlein
Mehr zum Eilantrag des BUND vom 14. Juli 2022 in dem Stadtblog-Beitrag vom 20. Juli 2022: Verwaltungsgericht stoppt Bauarbeiten im Bahnhofswald Flensburg – Eilantrag des BUND erfolgreich! unter: /2022/07/20/verwaltungsgericht-stoppt-bauarbeiten-im-bahnhofswald-flensburg-eilantrag-des-bund-erfolgreich/
Und ebenso in dem Stadtblog-Beitrag vom 15.07.2022: Bahnhofswald Flensburg: Pl?tzlich rollen die Bagger – BUND h?lt dagegen! unter: /2022/07/15/bahnhofswald-flensburg-plotzlich-rollen-die-bagger-bund-halt-dagegen/
Planentwurf Bebauungsplan ?Hauptpost“ (Nr. 303) https://akopol.files.wordpress.com/2020/07/planentwurf-zur-vorlage-rv-51-2020-.pdf
Spannend auch das Entw?sserungsgutachten für das Plangebiet, das auch den ehemaligen Bach erw?hnt
Verena Bentele, VdK: ?Diese Pflegereform ist Augenwischerei“
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?Pflegende Angeh?rige sind am Limit und brauchen sofort mehr Unterstützung – nicht erst in zwei Jahren“
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?Entlastungsbudget kann nur ein allererster Schritt auf dem Weg zu einer echten Reform sein“
Berlin, 26. Mai 2023. Der Bundestag hat heute das Pflegeunterstützungs- und-entlastungsgesetz (PUEG) beschlossen. Dazu erkl?rt VdK-Pr?sidentin Verena Bentele:

Verena Bentele – Pr?sidentin des gr??ten deutschen Sozialverbandes VdK – Foto: ? VdK / Marlene Gawrisc
?Für alle pflegenden Angeh?rigen, die Tag für Tag ihre Gesundheit aufs Spiel setzen und viele Einbu?en in Kauf nehmen, ist diese Pflegereform eine gro?e Entt?uschung und reine Augenwischerei. Das Entlastungsbudget ist ein allererster Schritt in die richtige Richtung, hier hat der Druck des VdK Wirkung gezeigt. Jedoch kommt es erst in zwei Jahren voll zum Zug. Das ist viel zu sp?t, denn die N?chstenpflege ist am Limit, weil sie seit Jahren von der Politik ignoriert wurde, und auch jetzt kommt sie wieder viel zu kurz.
Diese Reform bleibt Stückwerk, bis nicht endlich der Bürokratiedschungel im Pflegebereich gelichtet wird und Unterstützungsleistungen den Bedürfnissen der Pflegenden und Gepflegten entsprechend zur Verfügung stehen. Es fehlt an allen Ecken und Enden an Tagespflegepl?tzen, und ein Online-Portal, das bundesweit freie Pl?tze anzeigen sollte, ist wieder aus dem Gesetzentwurf verschwunden.
?ber den VdK:
Der Sozialverband VdK ist mit über 2,1 Millionen Mitgliedern die gr??te sozialpolitische Interessenvertretung Deutschlands. Er setzt sich seit mehr als 70 Jahren erfolgreich für diejenigen ein, die sonst zu wenig wahrgenommen werden. Der Sozialverband VdK k?mpft gegen soziale Ausgrenzung, Armut und ungleiche Chancen und für faire Bezahlung, solidarisches Miteinander und für soziale Gerechtigkeit.
Der VdK bietet au?erdem kompetente Sozialrechtsberatung und vertritt seine Mitglieder vor den Sozialgerichten. Die 13 Landesverb?nde sind mit ihren Gesch?ftsstellen bundesweit vor Ort pr?sent und organisieren Hilfe und Beratung, Informationsveranstaltungen und gemeinsame Freizeitaktivit?ten.
Weitere Infos unter: www.vdk.de
Kinderarmut auf Rekordhoch: Parit?tischer kommentiert Zwischenergebnisse des Mikrozensus zu Armut 2022
Aktuelle Expertise zu Armut in Deutschland.
26. Mai 2023. Nach vorl?ufigen Zwischenergebnissen zur Armutsentwicklung in Deutschland des Statistischen Bundesamts, über die das Redaktionsnetzwerk Deutschland heute berichtet, ist die Armut 2022 deutschlandweit leicht gesunken, insbesondere in Ostdeutschland. Die Kinderarmut erreicht mit 21,3 Prozent ein neues Rekordhoch. Der Parit?tische Wohlfahrtsverband betrachtet die Ergebnisse mit gro?er Sorge. Umfassende Anstrengungen, um Armut wirksam zu bek?mpfen, seien angesichts von Inflation und realem Kaufkraftverlust dringlicher als je zuvor. Der Verband appelliert an die Bundesregierung, endlich gezielte Ma?nahmen zur Armutsbek?mpfung zu ergreifen und den Weg für eine armutsfeste Kindergrundsicherung frei zu machen.
“Die vorl?ufigen Daten deuten darauf hin, dass einige pandemiebedingte Verwerfungen u.a. durch eine Erh?hung des Mindestlohns ausgeglichen werden konnten. Gleichzeitig hat sich aber für eine gro?e Mehrheit Armutsbetroffener die Lage durch die Inflation weiter versch?rft”, warnt Ulrich Schneider, Hauptgesch?ftsführer des Parit?tischen Gesamtverbands. “Zwar handelt es sich nur um Zwischenergebnisse, die mit gro?er Vorsicht zu betrachten sind. Der sich abzeichnende Anstieg der Kinderarmut aber sollte alle politisch Verantwortlichen alarmieren. SPD und FDP müssen endlich den Weg frei machen für eine armutsfeste Kindergrundsicherung, die den Namen wirklich verdient”, fordert Schneider.
In einer aktuellen Expertise ordnet der Parit?tische Gesamtverband die vorliegenden Daten ein. Endgültige Schlüsse zur Armutsentwicklung im Inflationsjahr 2022 k?nnten aus ihnen noch nicht gezogen werden. In der Vergangenheit stellten sich erhebliche Unterschiede zwischen den Erst- und Endergebnissen heraus. So lag die Armutsquote für Deutschland nach Erstergebnissen im Jahr 2021 bei 16,6 Prozent. Nach den Endergebnissen musste dann eine Quote von 16,9 Prozent festgestellt werden.
Dokumente zum Download
Armut im Blick: Expertise zu den Erstergebnissen der amtlichen Armutsberichterstattung für 2022 (2 MB)
Der Parit?tische ist ein Wohlfahrtsverband von eigenst?ndigen Organisationen, Einrichtungen und Gruppierungen der Wohlfahrtspflege, die Soziale Arbeit für andere oder als Selbsthilfe leisten. Getragen von der Idee der Parit?t, das hei?t der Gleichheit aller in ihrem Ansehen und ihren M?glichkeiten, getragen von Prinzipien der Toleranz, Offenheit und Vielfalt, will der Parit?tische Mittler sein zwischen Generationen und zwischen Weltanschauungen, zwischen Ans?tzen und Methoden sozialer Arbeit, auch zwischen seinen Mitgliedsorganisationen. Mehr unter: ?https://www.der-paritaetische.de/verband/