Richtwerte des Flensburger Jobcenter für die Leistungen für Unterkunft und Heizung
Für Empf?nger von Grundsicherung nach SGB II (?Hartz IV“) und SGB XII sowie dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden die Mietobergrenzen in der Stadt Flensburg zum 1.7.2021 angehoben. In Flensburg gelten folgende Kosten der Unterkunft als angemessen (im Ausnahme- und Einzefall k?nnen diese Grenzen auch überschritten werden):
Haushalte | Angemessenheit* | Zahl der Wohnr?ume | Wohnfl?che (Orientierungswerte) |
---|---|---|---|
Personen | Regelfall | ||
1 | 433,00 | bis zu 50 qm | |
2 | 487,00 | 2 | oder bis zu 60?qm |
3 | 564,00 | 3 | oder bis zu 75?qm |
4 | 717,00 | 4 | oder bis zu 90 qm |
5 | 769,00 | 5 | oder bis zu 105 qm |
jede weitere Person |
weitere 74,00 | 1 weiterer Raum | oder weitere 10 qm |
Die Angemessenheit bezieht sich dabei auf die Kaltmiete inklusive der Betriebskosten. Die Betriebskosten müssen mindestens 1,30 / qm betragen und im Mietangebot gesondert ausgewiesen werden.
Zus?tzlich werden die Heizkosten grunds?tzlich in tats?chlicher H?he (als Richtwert gilt 1 /qm) übernommen. Sollte jedoch ein unwirtschaftliches Verhalten vorliegen, kann eine Begrenzung der Heizkosten erfolgen.
Alle Angaben sowie weitere Infos mit einer Arbeitshilfe zur Berechnung der Kosten der Unterkunft sind zu finden auf der Seite des Jobcenter Flensburg unter: https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/kosten-der-unterkunft/
Siehe auch: Stadt Flensburg Fortschreibung des Konzeptes zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft 2019 Bericht vom 06.05.2021
https://www.flensburg.de/PDF/Angemessenheitsgrenzen_der_Stadt_Flensburg_g%C3%BCltig_ab_01_07_2021.PDF?ObjSvrID=2306&ObjID=5210&ObjLa=1&Ext=PDF&WTR=1&_ts=1623665300
Bei rechtlichen Fragen immer einen Rechtsbeistand oder zumindest eine entsprechende Beratungsstelle kontakten!
Trotz der Anhebung der Mietobergrenzen gibt es immer wieder Streit um die Angemessenheit der obigen Grenzen. Dies gilt auch bei der Bewilligung von Leistungen der Grundsicherung nach SGB II (Hartz IV) und SGB XII. Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Aud?rsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen gegen Sozialzentren bzw. Jobcenter vertritt und als Sozialrechtsexperte gilt, empfehlen wir allen Klagewilligen in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage mit ihm Kontakt aufzunehmen. Die Erstberatung in Hartz IV-Angelegenheiten ist im Regelfall kostenfrei:
Dirk Aud?rsch, Rechtsanwalt und Fachanwalt für Sozialrecht
Osterender Chaussee 4
25870 Oldenswort
Fon: 04864-271 88 99
Fax: 04864- 271 75 11
email: [email protected]
Grundsicherung / ALG II (“Hartz IV”)
Regelbedarfe und Betr?ge
Der Regelbedarf deckt laufende und einmalige Bedarfe pauschal ab. Er berücksichtigt insbesondere Ern?hrung, Kleidung, K?rperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie (ohne Heizung und Erzeugung von Warmwasser). Zu den pers?nlichen Bedürfnissen des t?glichen Lebens geh?rt auch die Teilhabe am sozialen und kulturellen Leben in der Gemeinschaft.
Mehr hierzu, zu Mehrbedarfe und Einmalleistungen sowie die genaue H?he der Betr?ge unter:? https://jobcenter-flensburg.de/kunden/arbeitslosengeld-ii/arbeitslosengeld-ii/
Berechnung des Hartz IV-Regelbedarf fehlerhaft
Immer mehr Menschen in Deutschland nutzen Tafeln, auch in Flensburg. Ein Grund sind die knappen Hartz-IV-Bezüge, die sich am Existenzminimum ausrichten. Das aber wird – mit Wissen der Regierung – seit Jahren zu niedrig berechnet. Dazu auch der Artikel auf SPIEGEL-Online:
Fehlerhafte?Statistiken:Wieso Hartz IV tats?chlich zu wenig zum Leben ist unter: http://www.spiegel.de/wirtschaft/soziales/tafel-streit-wieso-hartz-iv-tatsaechlich-zu-wenig-zum-leben-ist-a-1197012.html
KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Nordfriesland
Mit Wirkung ab 01.01.2022 gelten folgende Obergrenzen für die Berücksichtigung von Kosten der Unterkunft (Brutto-Kaltmiete) in Leistungsf?llen nach dem SGB II (Hartz IV), dem SGB XII und dem Asylbewerberleistungsgesetz. Hier die ab 1.1.2022 gültige Tabelle mit den Mietobergrenzen für den Bereich Husum, Niebüll, T?nning, und Umgebung sowie die Inseln Sylt, Amrum und F?hr:
In den vorstehenden Betr?gen sind Betriebskosten für Kabel-TV und für Aufzüge nicht enthalten. Ist die Unterkunft ohne Berücksichtigung dieser Nebenkosten im Rahmen der vorstehenden Tabellenwerte angemessen und ist die Wohnung mit einem Fahrstuhl ausgestattet oder besteht für die Wohnung mietvertraglich ein Anschlusszwang für Kabel-TV (Nachweis erforderlich), werden die Kabelanschlussgebühren und die Betriebskosten für den Fahrstuhl zus?tzlich in nachgewiesener tats?chlicher H?he berücksichtigt.
Mehr auch auf der Website des Kreises Nordfriesland: https://www.nordfriesland.de/Kreis-Verwaltung/Jobcenter-Nordfriesland/Angemessene-Mietobergrenzen/
Streit um KDU-S?tze
So schreibt der Oldensworter Rechtsanwalt und Sozialrechtsexperte Dirk Aud?rsch auf seiner Homepage:
„Zwar ist eine Anhebung der Mietobergrenzen zu begrü?en, jedoch werden dadurch noch immer nicht die steigenden Mietkosten hireichend berücksichtigt, so dass die Anwaltskanzlei Aud?rsch auch weiterhin im Falle der Beauftragung für eine h?here Mietkostenübernahme erstreiten wird. Nehmen Sie daher gerne mittels Kontaktformular mit der Anwaltskanzlei Aud?rsch Kontakt auf.“
Auch hier gilt: Bevor es zu ernsthaften Konflikten mit den MitarbeiterInnen der Jobcenter über die angemessene H?he der KdU bzw. ?bernahme der Mietkosten kommt, sollte man im Streitfall entweder eine entsprechende Beratungsstelle oder einen Rechtsbeistand kontakten. Da Rechtsanwalt Dirk Aud?rsch zahlreiche Mandanten bei Rechtsstreitigkeiten und Klagen auch gegen Sozialzentren in Nordfriesland? vertritt empfehlen wir in solch einem Fall bzw. vor einem Widerspruch oder einer Klage ebenfalls mit ihm Kontakt aufzunehmen. Kontaktdaten siehe oben.
KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Schleswig-Flensburg
Ma?geblich für die Festlegung und H?he der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII ist das Konzept zur Ermittlung der Bedarfe für Unterkunft, Bericht vom 17.02.2020 (Schlüssiges Konzept) und die 4. ?nderung der Richtlinie zur Bestimmung der Richtwerte von Kosten der Unterkunft im Kreis Schleswig-Flensburg für den Bereich des SGB II und SGB XII (Schlüssiges Konzept)
Das Schlüssige Konzept, die Richtlinie, die KdU-Tabelle und weitere Angaben und Informationen zum Thema SGB II und XII-Leistungen finden sich auf der Seite des Kreises Schleswig-Flensburg unter: https://www.schleswig-flensburg.de/Navigation-/Arbeit-/Leistungen/
?bersicht der angemessenen Heizkosten für den Kreis Schleswig-Flensburg ab 01.11.2020
Pauschalisierte Mietobergrenzen für das gesamte Kreisgebiet?
Auch mit diesen Mietobergrenzen droht weiterhin Streit, denn bis Oktober 2015 gab es für die einzelnen Orte im Kreis Schleswig-Flensburg gesonderte Festlegungen (die alten Mietobergrenzen findet man hier KdU-Schleswig-Flensburg-Kreis—01.09.2013). Wie der Kreis? seine pauschalisierten Mietobergrenzen trotz ?schlüssigem Konzept“ weiterhin im Falle sozialgerichtlicher Auseinandersetzungen begründen will, ist fraglich, denn in den traditionellen Urlaubsorten im Kreis Schleswig-Flensburg sind die Wohnungen teurer, als beispielsweise in Schleswig. Auch allgemein gibt es im Kreis ein ganz erhebliches Mietpreisgef?lle. Bei neuen KDU-Bescheiden und Aufforderung zum Wohnungswechsel bzw. Senkung der Mietkosten daher auf jeden Fall einen Rechtsanwalt konsultieren! Auch hier empfehlen wir den bereits oben genannten Rechtsanwalt Dirk Aud?rsch.
KdU-Tabelle und Mietobergrenzen für den Kreis Dithmarschen
Die für den Raum Dithmarschen ab 01.11.2019 bzw. 01.01.2021 angemessenen Bruttokalt-Mieten (Kaltmiete inkl. Betriebskosten ohne Heizkosten) sowie die Betriebskosten (kalt) entnehmen Sie bitte der nachfolgenden ?bersicht:
Mietkategorie I = Norderdithmarschen (Amt Eider, Amt Heider Umland, Amt Wesselburen – ohne altes Amt Büsum)
Mietkategorie II = altes Amt Büsum (Büsum, Büsumer Deichhausen, Hedwigenkoog, ?sterdeichstrich, Westerdeichstrich,
Warwerort)
Mietkategorie III = Stadt Brunsbüttel
Mietkategorie IV = Stadt Heide
Mietkategorie V = Süderdithmarschen (Amt Burg-Sankt Michaelisdonn, Amt Marne-Nordsee, Amt Mitteldithmarschen)
Insbesondere ab einer Haushaltsgr??e ab 5 Personen ist die Besonderheit des Einzelfalls zu beachten. Die Prüfung sollte dann durch den Sachbearbeiter / die Sachbearbeiterin erfolgen.
?bersicht über kalte Betriebskosten, sofern diese 65,00 insgesamt unterschreiten
Für Personen, die Leistungen nach dem SGB XII beziehen, k?nnen andere Mieth?chstbetr?ge anerkannt werden. Dieses gilt insbesondere für dauerhaft voll er-werbsgeminderte Personen oder Personen, die die Altersgrenze nach § 41 SGB XII erreicht haben, da die allgemeine Belastbarkeit geringer sein dürfte, als bei jüngeren oder erwerbsf?higen Personen. Die anerkennungsf?higen Betr?ge dürfen die H?chstbetr?ge plus 10 % der jeweiligen Mietstufe gem?? Anlage 1 zu § 12 Absatz 1 Wohngeldgesetz (WOGG) nicht übersteigen.
Mehr dazu und die Durchführungshinweise des Jobcenter Dithmarschen unter: KdU Dithmarschen – 01.01.2021-2
Das sind die Hartz IV Regels?tze 2022
Soziale Grundsicherung
Wer auf Sozialhilfe oder Arbeitslosengeld II angewiesen ist, bekommt ab Januar 2022 mehr Geld. Alleinstehende Erwachsene erhalten dann 449 Euro im Monat – drei Euro mehr als bisher. Die Regels?tze für Kinder und Jugendliche steigen ebenfalls.
Wer in Deutschland in eine Notlage ger?t und nicht selbst für seinen Unterhalt sorgen kann, hat Anspruch auf staatliche Leistungen. Diese Leistungen werden j?hrlich überprüft und angepasst. Zum kommenden Jahr werden die Leistungss?tze deshalb erneut steigen.
Erh?hung auch für Kinder und Jugendliche
Ab 1. Januar 2022 erhalten Empf?nger von Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe sowie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung 0,76 Prozent mehr Geld. Mit der Anpassung sollen die Regels?tze auch im kommenden Jahr ein menschenwürdiges Existenzminimum gew?hrleisten.
Diese Regels?tze gelten ab Januar 2022 (Ver?nderung gegenüber 2021?in Klammern)
Alleinstehende / Alleinerziehende | 449?Euro (+3?Euro) |
Regelbedarfsstufe 1 |
Paare je Partner / Bedarfsgemeinschaften | 404?Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 2 |
Vollj?hrige in Einrichtungen (nach SGB XII) | 360 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 3 |
nicht-erwerbst?tige Erwachsene unter 25 Jahre im Haushalt der Eltern | 360 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 3 |
Jugendliche von 14 bis 17 Jahren | 376 Euro (+3 Euro) |
Regelbedarfsstufe 4 |
Kinder von 6 bis 13 Jahren | 311 Euro (+2?Euro) |
Regelbedarfsstufe 5 |
Kinder von 0 bis 5 Jahren | 285 Euro (+2?Euro) |
Regelbedarfsstufe 6 |
Neben den Leistungen für die Erwachsenen steigen auch die S?tze für Kinder und Jugendliche. Sie erh?hen sich um zwei bzw. drei Euro auf 311 und 376 Euro. Für Kinder bis zu sechs Jahren steigt der Satz um zwei Euro auf dann 285 Euro. Die Ausstattung mit pers?nlichem Schulbedarf?erh?ht sich im ersten Schulhalbjahr von 103 Euro auf 104 Euro und für das zweite Schulhalbjahr von 51,50 Euro auf 52,00 Euro.
Der Bundesrat hat der Verordnung der Bundesregierung zugestimmt. Am 1. Januar 2022 soll die Verordnung in Kraft treten.
J?hrliche Fortschreibung der Regelbedarfe
Grundlage der Fortschreibung für 2022 sind die Bedarfss?tze aus dem Jahr 2021. Das Statistische Bundesamt errechnet die sogenannte Fortschreibung der Regelbedarfe j?hrlich anhand eines Mischindex. Dieser setzt sich zu 70 Prozent aus der Preisentwicklung und zu 30 Prozent aus der Nettolohnentwicklung zusammen.
Grunds?tzlich festgelegt werden die Regels?tze auf Basis einer Einkaufs- und Verbraucherstichprobe (EVS). Diese wird alle fünf Jahre durchgeführt, zuletzt 2018. In den Jahren, in denen keine EVS durchgeführt wird, ist eine Fortschreibung der Regelbedarfsstufen vorgesehen.
Die Preisentwicklung wird ausschlie?lich aus regelbedarfsrelevanten Waren und Dienstleistungen ermittelt. Dazu geh?ren neben Nahrungsmitteln und Kleidung etwa auch Fahrr?der und Hygieneartikel. Kosten für Zeitungen und Friseurbesuche flie?en ebenso in die Berechnung ein. Die Nettolohnentwicklung wird auf Grundlage der durchschnittlichen Lohn- und Gehaltsentwicklung berechnet.
Laut Anlage zu § 28 SGB XII gelten die vorgenannten Regelbedarfe für folgende Personen:
Regelbedarfsstufe 1:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die als alleinstehende oder alleinerziehende Person einen eigenen Haushalt führt; dies gilt auch dann, wenn in diesem Haushalt eine oder mehrere weitere erwachsene Personen leben, die der Regelbedarfsstufe 3 zuzuordnen sind.
Regelbedarfsstufe 2:
Für jeweils zwei erwachsene Leistungsberechtigte, die als Ehegatten, Lebenspartner oder in ehe?hnlicher oder lebenspartnerschafts?hnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führen.
Regelbedarfsstufe 3:
Für eine erwachsene leistungsberechtigte Person, die weder einen eigenen Haushalt führt, noch als Ehegatte, Lebenspartner oder in ehe?hnlicher oder lebenspartnerschafts?hnlicher Gemeinschaft einen gemeinsamen Haushalt führt.
Regelbedarfsstufe 4:
Für eine leistungsberechtigte Jugendliche oder einen leistungsberechtigten Jugendlichen vom Beginn des 15. bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres.
Regelbedarfsstufe 5:
Für ein leistungsberechtigtes Kind vom Beginn des 7. bis zur Vollendung des 14. Lebensjahres.
Regelbedarfsstufe 6:
Für ein leistungsberechtigtes Kind bis zur Vollendung des 6. Lebensjahres.
Die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen zum 1. Januar 2022 wirkt sich darüber hinaus auf die Bedarfss?tze der Grundleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz sowie auf die so genannten Analogleistungen aus. Dabei findet die Ver?nderungsrate bei der Fortschreibung der Bedarfss?tze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG Anwendung.
Bedarfs?tze der Grundleistungen nach § 3a AsylbLG ab 2022 in Euro je Monat
Neue Leistungss?tze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
Die für den Zeitraum ab dem 1. Januar 2022 geltenden Leistungss?tze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wurden durch das BMAS bekannt gegeben.
Um die H?he der Leistungss?tze nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) an der bundesdurchschnittlichen Entwicklung der Preise und der Nettol?hne auszurichten, werden die Geldbetr?ge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen pers?nlichen Bedarf nach dem AsylbLG entsprechend der j?hrlichen Fortschreibung der Regelbedarfe nach dem Zw?lften Buch Sozialgesetzbuch (SGB?XII) j?hrlich angepasst, sofern keine gesetzliche Neuermittlung zu erfolgen hat. Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt die fortgeschriebenen Betr?ge gem?? § 3a Absatz 4 AsylbLG im Bundesgesetzblatt bekannt.
Diese Bekanntgabe der für das Jahr 2022 geltenden Betr?ge erfolgte am 18. Oktober 2021 im Bundesgesetzblatt (siehe BGBl. I 2021 S. 4678). Die Betr?ge für den notwendigen Bedarf und den notwendigen pers?nlichen Bedarf ab dem 1. Januar 2022 sind wie folgt:

Bis zum 31. Dezember 2021 gelten die Leistungss?tze gem?? § 3a Absatz 1, 2 und 2a AsylbLG.
Die Regels?tze decken künftig neben den Kosten für Festnetztelefon und Internet auch die Verbrauchskosten für die Mobiltelefonie ab. Sie halten so mit den gesellschaftlichen und technischen Ver?nderungen Schritt.
Welche Leistungen erhalten die Berechtigten darüber hinaus?
Als weitere staatliche Unterstützung werden die tats?chlichen Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen, soweit sie angemessen sind. Die Leistungen orientieren sich am Niveau der Mieten auf dem ?rtlichen Wohnungsmarkt.
Welche weiteren Leistungen wurden neu festgesetzt?
Die Geldleistungen im Asylbewerberleistungsgesetz werden mit dem Gesetzentwurf zum Regelbedarfsermittlungsgesetz ebenfalls zum 1. Januar 2022 neu festgesetzt.
Wie werden die Regels?tze berechnet?
Zur Berechnung der Regels?tze zieht das Statistische Bundesamt die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe heran.
Au?erdem flie?en die Entwicklung der Nettol?hne und -geh?lter sowie die Preisentwicklung sogenannter regelbedarfsrelevanter Güter und Dienstleistungen in die Berechnung ein. Das sind Güter und Dienstleistungen, die wichtig sind, um ein menschenwürdiges Existenzminimum zu sichern; etwa Lebensmittel, Bekleidung und Drogeriewaren.
Was ist die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe?
Die Einkommens- und Verbrauchsstichprobe (EVS) ist eine Haushaltsbefragung. Sie liefert unter anderem statistische Informationen über die Ausstattung mit Gebrauchsgütern, die Einkommens-, Verm?gens- und Schuldensituation sowie die Konsumausgaben privater Haushalte. Einbezogen werden Haushalte aller sozialen Gruppierungen. Die EVS bildet damit ein repr?sentatives Bild der Lebenssituation nahezu der Gesamtbev?lkerung in Deutschland ab.
Das Statistische Bundesamt führt die Befragung alle fünf Jahre durch. Rund 60.000 private Haushalte in Deutschland nehmen regelm??ig freiwillig daran teil.
Warum werden die Daten der einkommensschw?chsten Haushalte genutzt?
Würden für die Berechnung der Regelbedarfe auch mittlere Einkommen berücksichtigt, bestünde die Gefahr, dass Leistungsberechtigte über ein h?heres monatliches Budget verfügen k?nnten als Menschen, die im Mindestlohnbereich arbeiten und damit selbst für ihren Lebensunterhalt sorgen.
Wann werden die Regels?tze jeweils angepasst?
Die Regels?tze für Sozialleistungsempf?nger werden j?hrlich angepasst. Alle fünf Jahre, wenn die Ergebnisse der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe vorliegen, ist der Gesetzgeber verpflichtet, die S?tze neu zu ermitteln und im Regelbedarfsermittungsgesetz neu festzulegen. In den Jahren dazwischen werden die Regels?tze anhand der Lohn- und Preisentwicklung fortgeschrieben.
Kritik an der Festsetzung der H?he der neuen Regels?tze:
Hartz IV: Parit?tischer kritisiert geplante Anpassung der Regels?tze um drei Euro als “l?cherlich gering” und warnt vor realen Kaufkraftverlusten
Die für 2022 angekündigte Hartz IV-Regelsatz-Erh?hung um zwei Euro für Kinder unter 14 und drei Euro für Jugendliche und Erwachsene kritisiert der Parit?tische Wohlfahrtsverband als “blanken Hohn”, viel zu niedrig und bitter für alle Betroffenen. Faktisch gleiche die “l?cherlich geringe” Anpassung von weniger als einem Prozent nicht einmal die Inflation aus und komme somit sogar einer Kürzung gleich, kritisiert der Verband. Der Verband fordert die Bundesregierung auf, umgehend dafür zu sorgen, dass die Fortschreibungsformel für die Regels?tze in der Grundsicherung so angepasst wird, dass Preissteigerungen immer mindestens ausgeglichen werden. Davon unabh?ngig kritisiert der Parit?tische die Regels?tze als grunds?tzlich nicht bedarfsdeckend und fordert eine zügige Erh?hung auf mindestens 600 Euro.
“Es ist nicht zu fassen, dass die Bundesregierung die Armen wieder einmal im Regen stehen l?sst. Es war bereits seit Monaten absehbar, dass sich die Grundsicherungsleistungen zu Beginn n?chsten Jahres noch weiter vom tats?chlichen Bedarf der Menschen entfernen, wenn bei dem im Gesetz verankerten Fortschreibungsmechanismus nicht nachjustiert wird“, kritisiert Ulrich Schneider, Hauptgesch?ftsführer des Parit?tischen Gesamtverbands. Der Parit?tische hatte bereits im Frühjahr davor gewarnt, dass angesichts der Entwicklung der L?hne in der Pandemie nicht nur die Renten im kommenden Jahr eine Nullrunde erfahren werden, sondern voraussichtlich auch Beziehenden von Hartz IV und Altersgrundsicherung ein realer Kaufkraftverlust droht. “Es ist ein Trauerspiel, wie wenig die Bundesregierung im wahrsten Sinne des Wortes für arme Menschen übrig hat”, so Schneider.
Nach Berechnungen der Parit?tischen Forschungsstelle h?tte ein sachgerecht ermittelter Regelsatz für einen alleinlebenden Erwachsenen bereits jetzt mindestens 644 Euro statt den geltenden 446 Euro betragen müssen. In einer breiten Allianz mit Gewerkschaften, anderen Wohlfahrtsverb?nden und weiteren zivilgesellschaftlichen Organisationen fordert der Verband eine Anhebung der Regels?tze auf mindestens 600 Euro und hatte den im Mai ausgezahlten einmaligen Corona-Zuschuss als allenfalls einen ?Tropfen auf den hei?en Stein” kritisiert.
Zum Hintergrund: Die H?he der aktuellen Regels?tze wurde im sogenannten Regelbedarfsermittlungsgesetz zum 1.1.2021 festgelegt. Der Parit?tische kritisiert, dass der Gesetzgeber hier einmal mehr die verfassungsrechtlich einger?umten gesetzgeberischen Gestaltungsm?glichkeiten bei der Ermittlung der Regelbedarfe ausschlie?lich zur Kürzung genutzt hat. Die Regels?tze sind im Ergebnis zu niedrig und nicht bedarfsdeckend. Die allgemeine Inflationsrate lag im Juli diesen Jahres bei 3,8 Prozent. Die j?hrliche Fortschreibung der Regels?tze zum 1. Januar erfolgt jedoch nach dem Sozialgesetzbuch XII auf Basis eines Mischindexes, der zu 70 Prozent die regelsatz-spezifische Preisentwicklung und zu 30 Prozent die Entwicklung der Nettol?hne und -geh?lter berücksichtigt. Nach aktuellen Medienberichten soll der Regelsatz für Jugendliche und Erwachsene zum 1.1.2022 um drei Euro und für Kinder unter 14 um um zwei 2 Euro angehoben werden.
Hartz IV Rechner – Berechnung Arbeitslosengeld II
Mit dem folgenden Hartz IV Rechner k?nnen Sie ab Mitte Dezember 2021 daher das Arbeitslosengeld II direkt online berechnen. Dabei wird im Rechner der Basis-Regelsatz von 449 ab 01.01.2022 berücksichtigt, der ma?geblich für die gesamte Berechnung der Leistungen ist. Hier geht?s zum Hartz IV Rechner http://www.hartziv.org/hartz-iv-rechner.html
Hartz IV-Regelsatz: Wichtige Aufschlüsselung
Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022
Zur offiziell festgelegten Zusammensetzung, Aufschlüsselung und H?he des Regelsatzes bzw. Regelbedarfs siehe auch Regelbedarf Hartz IV – Regelsatz 2022 unter: http://www.hartz-iv.info/ratgeber/regelbedarf.html
Grund?sicherung im Alter: Wenn das Geld sp?ter nicht reicht
Nicht jeder verdient genug, damit am Ende des Arbeits?lebens eine ordentliche Rente heraus?kommt. Und nicht jeder erbt sp?ter genug, um eine nied?rige Rente ausgleichen zu k?nnen. Ist das der Fall, hilft im Alter die staatliche Grund?sicherung, dass Betroffene finanziell über die Runden kommen. Gro?e Sprünge lassen sich damit aber nicht machen. Die Alters?vorsorge-Experten der Stiftung Warentest erkl?ren, wie der Staat sp?ter hilft und beant?worten die h?ufigsten Fragen zum Thema Grund?sicherung. Unter: https://www.test.de/Grundsicherung-im-Alter-Wenn-das-Geld-spaeter-nicht-reicht-5153035-0/
Entscheidungsdatenbanken des Bundessozialgerichts, der Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Urteilen und Entscheidungen – auch zum Rechtsbereich SGB II und SGB XII
Allen Klagewilligen m?chten wir in diesem Zusammenhang ebenso die untenstehenden Entscheidungsdatenbanken mit Sozialgerichtsurteilen (auch zu KDU) im Rechtsbereich des SGB II und SGB XII empfehlen:
Entscheidungsdatenbank des Bundessozialgerichts (BSG): http://juris.bundessozialgericht.de/cgi-bin/rechtsprechung/list.py?Gericht=bsg&Art=en
Zur Homepage des Bundessozialgerichts mit Pressemtteilungen, Urteilen und Informationen zur Sozialgesetzgebung geht es hier:? https://www.bsg.bund.de/DE/Home/home_node.html
Komplette Urteile des Bundessozialgerichts, der? Landessozialgerichte und Sozialgerichte mit Begründungen und nach Datum und Aktenzeichen sortiert findet man auf der Seite Sozialgerichtsbarkeit Bundesrepublik Deutschland unter https://sozialgerichtsbarkeit.de/sgb/index.php
Gemeinsame Rechtssprechungsdatenbank des Landes Berlin und Brandenburg – Berlin.de: Das Informationsangebot der Gerichte ist deutlich erweitert worden:
Jetzt steht Ihnen eine Auswahl von Urteilen und Beschlüssen aller Gerichte aus Berlin und Brandenburg zur Verfügung. Auch Entscheidungen der Sozialgerichte und des Landessozialgerichts sind enthalten.
Weitere Tipps und Informationen zum Thema SGB II/XII (Hartz?IV) und KdU
Ganz besonders m?chten wir in diesem Zusammenhang die ?u?erst hilfreiche Site?von Harald Thomé (Referent für Arbeitslosen- und Sozialrecht) mit ausgezeichneten Hinweisen und Beitr?gen zum Thema SGB II und XII/Hartz?IV und KDU empfehlen: http://www.harald-thome.de/?. Geradezu eine Fundgrube für jeden Sozialrechts-Laien und Interessierten ist auch sein immer wieder aktualisierter Folienvortrag?ALG II, ?gleich am Anfang seiner Startseite als PDF-Datei zu finden. ?brigens, den Newsletter von Harald Thomé kann man über diesen Link abonnieren: http://www.harald-thome.de/newsletter.html
Hilfreiche Informationen hierzu auch unter folgendem Link: http://www.erwerbslos.de/rechtshilfen/534-absolut-empfehlenswert-ratgeber-hartz-iv-tipps-und-hilfen-des-dgb.html
Hartz IV Ratgeber: Eingliederungsvereinbarung bei Hartz IV
Hilfreiche Hinweise zum Umgang mit Hartz IV Eingliederungsvereinbarungen
unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ratgeber-eingliederungsvereinbarung-563.php
Hartz IV: Ohne Verhandlung keine EGV
LSG Mainz: ohne vorherige Verhandlung kein Verwaltungsakt
17.05.2016 (jur). Jobcenter und Hartz-IV-Bezieher müssen über eine Eingliederungsvereinbarung auch tats?chlich eine Vereinbarung anstreben und über die einzelnen Punkte vorher verhandeln. Ohne Verhandlungen zumindest angeboten zu haben darf die Beh?rde eine Eingliederungsvereinbarung nicht einfach per Bescheid durchsetzen, entschied das Landessozialgericht (LSG) Rheinland-Pfalz in einem kürzlich ver?ffentlichten Beschluss vom 9. Mai 2016 (Az.: L 6 AS 181/16 B ER). Weiterlesen unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-ohne-verhandlung-keine-egv.php
Beschluss vom 1.8.2017: Bundesverfassungsgericht st?rkt Rechte von Hartz IV-Empf?ngern bei Versagung der KDU-Leistungen
Die eigene Wohnung sei ein wichtiger Bestandteil des sozialen Existenzminimums, hei?t es in der Entscheidung. Dazu geh?re, m?glichst in der gew?hlten Wohnung zu bleiben. Die Gerichte müssten berücksichtigen, welche finanziellen, sozialen oder gar gesundheitlichen Folgen ein Verlust der Wohnung haben k?nnte. Mehr dazu in dem Beitrag der Wochenzeitung DIE ZEIT vom 22.08.2017:?Bundesverfassungsgericht st?rkt Rechte von Hartz-IV-Empf?ngernSozialgerichte müssen prüfen, welche Folgen eine Kürzung von ALG-II-Bezügen hat. Eine schematische Beurteilung sei unzul?ssig, entschieden die Verfassungsrichter. Weiterlesen unter:?http://www.zeit.de/gesellschaft/zeitgeschehen/2017-08/bundesverfassungsgericht-hartz-iv-rechte-wohnkosten-heizkosten
Dazu die Pressemeldung des Bundesverfassungsgerichtes: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung vorl?ufiger Leistungen für Kosten der Unterkunft und Heizung
Pressemitteilung Nr. 72/2017 vom 22. August 2017: http://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2017/bvg17-072.html
Der Beschluss des Bundesverfassungsgerichtes vom 01. August 2017: 1 BvR 1910/12
Widerspruch gegen KdU-Bescheide des Jobcenters oder Sozialzentrums? einlegen – Wichtige Infos und Musteranschreiben
Angesichts zahlreicher Klagen zur H?he der sog. Angemessenheitsgrenzen bei der ?bernahme der Kosten der Unterkunft (KdU) durch die Jobcenter bzw. Sozialzentren empfiehlt es sich im Zweifelsfall bei strittigen KdU-Bescheiden bzw. der Aufforderung zur Senkung der Kosten der Unterkunft, die Rechtm??igkeit prüfen zu lassen. Der erste Schritt hierzu ist frist- und formgerecht Widerspruch beim Jobcenter oder Sozialzentrum einzulegen. Ein Musteranschreiben von www.erwerbslosenforum.de gibt es hier: Musterwiderspruch zu Kosten für Unterkunft und Heizung? Sollte diesem Widerspruch nicht stattgegeben werden, sollte man einen Rechtsbeistand konsultieren (kann man auch schon beim Widerspruch) und ggfs. vor dem Sozialgericht klagen, insbesondere dann, wenn sich das Jobcenter?unter dem Stichwort Angemessenheit weigert, bei Mieterh?hungen oder Umzug die Kosten der Unterkunft in voller H?he zu übernehmen. SGB-II und XII-Leistungsempf?nger (“Hartz IV”) k?nnen zudem Prozesskostenhilfe beantragen (mehr hierzu unter: http://de.wikipedia.org/wiki/Prozesskostenhilfe?) Und?Achtung: Immer darauf achten, die entsprechenden Fristen einzuhalten. Weitere wichtige Infos, Urteile und Musteranschreiben findet man im Download-Bereich von erwerbslosenforum.de unter: http://www.erwerbslosenforum.de/downloads.htm
Aufgrund der zahlreichen Klagen von SGB II und SGB XII-Leistungsbeziehern gegen die Jobcenter und Sozialzentren vor den Sozialgerichten?wegen der ?bernahme und H?he? der KdU m?chten wir die untenstehenden Meldungen auf sozialrechtsexperte.blogspot.de und http://www.gegen-hartz.de?allen klagewilligen Betroffenen ebenfalls zum Lesen w?rmstens empfehlen.
Urteil des Sozialgerichts Aachen vom 16.10.2012:
Jobcenter muss schlüssiges Konzept zur Festlegung der KdU-Angemessenheitsgrenze nachweisen
Ein schlüssiges Konzept erfordert nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts, dass die Datenerhebung?ausschlie?lich in dem genau eingegrenzten und über den gesamten Vergleichsraum?erfolgt – eine “Ghettobildung” soll ausgeschlossen werden.
Sozialgericht Aachen, Urteil vom 16.10.2012, – S 11 AS 620/12 , Berufung zugelassen
Fehlt es an einem schlüssigen Konzept im Sinne der Anforderungen des BSG?und l?sst sich wegen einer fehlenden validen Datengrundlage?keine angemessene Vergleichsmiete?bestimmen, kann auf die derzeitigen Tabellenwerte?nach § 12 WoGG als absolute Obergrenze der Kosten der Unterkunft zurückgegriffen werden(in diesem Sinne auch SG?Aachen, Urteil vom 31.01.2012 – S 14 AS 1061/11, Nichtzulassungsbeschwerde anh?ngig beim LSG Nordrhein-Westfalen – L 6 AS 415/11 NZB). Weiterlesen unter:http://sozialrechtsexperte.blogspot.de/2012/10/ein-schlussiges-konzept-erfordert-nach.html
Trotz “schlüssigem Konzept” Anspruch auf mehr Geld. Siehe hierzu den dpa-Beitrag vom 07.08.2014:
Mietobergrenzen bei Hartz-IV –? Gutachten kann falsch sein
Hartz-IV-Bezieher haben Anspruch auf die Erstattung angemessener Unterkunftskosten. Welche Mietobergrenze gilt, muss sorgf?ltig ermittelt werden. Neben der Durchschnittmiete muss dabei auch der Standard der Wohnung berücksichtigt werden. Weiterlesen unter: https://www.aachener-nachrichten.de/ratgeber/recht/gutachten-fuer-mietobergrenzen-fuer-hartz-iv-empfaenger-kann-falsch-sein-1.888387
Klagen hilft siegen!
?hnlich dem oben dokumentierten Rechtsstreit hat es eine vergleichbare und erfolgreiche Klage eines Flensburger?Leistungsbeziehers?auf ?bernahme von h?heren Mietkosten durch das Jobcenter?vor dem Sozialgericht und Landessozialgericht?in Schleswig ebenfalls schon gegeben. Die endete mit erheblichen Nachzahlungen durch das Flensburger?Jobcenter. Dabei orientierte sich das Gericht ebenfalls an den Richtwerten der Wohngeldtabelle, die damals erheblich h?her lagen, als die KdU-Richtwerte in Flensburg. Das Sozialgericht begründete dies damit, dass es in Flensburg kein schlüssiges Konzept zur Ermittlung der sog. KdU-Richtwerte bzw. Mietobergrenzen?für SGB II und SGB XII-Leistungsbezieher g?be. Die Stadt Flensburg hat nach diesem Urteil dann entsprechend reagiert und eine Studie zur Richtwerteermittlung der KDU-H?chstgrenzen in Auftrag gegeben und anschlie?end ihre KdU-Richtwerte angepasst. Die genannte Studie gibt es untenstehend einzusehen. Für den Kreis Nordfriesland fehlt dieses sog. “schlüssige Konzept” jedoch. Weshalb es sich lohnt, im Zweifelsfall gegen den Kreis NF zu klagen, falls es Streit mit dem Sozialzentrum um die H?he der zu übernehmenden Miete bzw. Kosten der Unterkunft gibt.
Studie der KdU-Richtwerteermittlung für das Jobcenter Flensburg: Institut Wohnen und Umwelt – Ermittlung von Richtwerten für Angemessenheitsgrenzen der Kosten der Unterkunft für die Stadt Flensburg unter:?KDU Flensburg Berechnung
Erwerbslosenverein Tacheles
Informationen rund um SGB II, Sozialrecht, soziale Ausgrenzung und Gegenwehr: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/
Tacheles Rechtsprechungsticker für jede Kalenderwoche mit den aktuellen Sozialgerichtsurteilen auf der rechten Seite der Tacheles-Homepage unter Newsticker oder die Entscheidungsdatenbank im Tickerarchiv unter: http://tacheles-sozialhilfe.de/startseite/tickerarchiv/
Tacheles Adressverzeichnis
Hier finden Sie Rechtsanw?lte, Beratungsstellen, Erwerbslosen- und Sozialinitiativen, die Beratung und Unterstützung zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht mit den Schwerpunkten Arbeitslosengeld II, Sozialhilfe, Arbeitslosenrecht nach dem SGB III oder allgemeine Existenzsicherung anbieten. Ebenfalls finden Sie hier Organisationen oder Personen, die Ihnen beim Gang zur Beh?rde Beistand und Schutz als ?mterbegleitung anbieten: http://www.my-sozialberatung.de/adressen
Infos zum SGB II und SGB XII
Die Infoplattform SGB II – Grundsicherung für Arbeitsuchende des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB) bietet Zug?nge zur Diskussion um das Gesetz und dessen Umsetzung sowie zu den sozio?konomischen Hintergründen und Auswirkungen.
Infos zum SGB II auf wikipedia: Zweites Buch Sozialgesetzbuch – Das Zweite Buch Sozialgesetzbuch regelt die Grundsicherung für Arbeitsuchende in der Bundesrepublik Deutschland. http://de.wikipedia.org/wiki/Zweites_Buch_Sozialgesetzbuch
Merkblatt (jeweils auf deutsch und türkisch)
Arbeitslosengeld II/ Sozialgeld
Grundsicherung für Arbeitsuchende
Bundesagentur für Arbeit August 2018
Aus dem Vorwort:
Dieses Merkblatt zum Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) informiert Sie über die wichtigsten Voraussetzungen und die notwendigen Schritte, um Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende zu erhalten.
Es erl?utert Ihnen die Stationen im Jobcenter, Besonderheiten für den Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II und auch das, was Sie beachten und befolgen sollten, wenn Sie Leistungen beantragt haben.
Das Merkblatt gibt Ihnen einen ?berblick über den wesentlichen Inhalt der gesetzlichen Regelungen. Lesen Sie es bitte genau durch, damit Sie über Ihre Rechte und Pflichten unterrichtet sind.
Auf jede Einzelheit kann das Merkblatt natürlich nicht eingehen. N?here Auskünfte erhalten Sie in Ihrem Jobcenter.
Die Broschüre in deutscher Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:? https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/Merkblatt-ALGII_ba015397.pdf
Die Broschüre in türkischer Sprache zum Herunterladen als PDF-Datei:? https://con.arbeitsagentur.de/prod/apok/ct/dam/download/documents/SGB2-Merkblatt-tr_ba015625.pdf
Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales
SOZIALHILFE und Grundsicherung im Alter ?und bei Erwerbsminderung (SGB XII)
Diese Broschüre gibt Ihnen einen ?berblick über das Sozialhilferecht im Zw?lften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Das Sozialhilferecht umfasst neben den Leistungen und Voraussetzungen der Sozialhilfe auch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.
Jeder Mensch kann in eine Situation geraten, in der er staat? licher Hilfe bedarf: zum Beispiel durch einen Unfall, Krankheit, eine Behinderung, Pflegebedürftigkeit, den Tod des Partners, Arbeitslosigkeit oder zu geringes Erwerbseinkommen.
Gegen die Folgen der meisten dieser F?lle sind wir versichert, z. B. durch die Krankenversicherung, die Pflegeversicherung, die Unfallversicherung, die Arbeitslosenversicherung, die Rentenversicherung. Was aber, wenn wir in eine Situation geraten, in der all dies nicht in Frage kommt? In eine Notlage, in der die eigenen Mittel nicht mehr ausreichen, uns aber auch keine Versicherung, keine Agentur für Arbeit, keine Bank und kein Verwandter hilft?
Für diese Situationen gibt es die Sozialhilfe. Sie ist im Zw?lften Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) geregelt. Die Sozialhilfe ist eine staatliche Leistung, auf die jede Bürgerin und jeder Bürger unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch hat, wie dies auch bei anderen Sozialleistungen, z. B. beim Kindergeld oder Wohngeld, der Fall ist. Jeder Mensch kann Sozialhilfe in Anspruch nehmen und zwar gesetzlich garantiert. Ein Anspruch besteht jedoch nur, wenn und soweit sie bzw. er sich nicht selber helfen kann und ihr bzw. ihm auch kein anderer hilft. In diesem Fall besteht Hilfebedürftigkeit. Dabei spielt es keine Rolle, wodurch die Notlage verursacht worden ist.
Bei den Leistungen der Sozialhilfe zum Lebensunterhalt ist allerdings eine Besonderheit zu beachten: Neben den für den Lebensunterhalt vorgesehenen Leistungen der Sozialhilfe nach dem SGB XII gibt es auch Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II).
Wer bei Hilfebedürftigkeit auf welche der beiden Leistungen einen Leistungsanspruch hat, richtet sich danach, ob sie bzw. er erwerbsf?hig ist oder nicht. Bei Erwerbsf?higkeit besteht in der Regel Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II). Ist dies nicht der Fall, besteht in der Regel ein Anspruch auf Leistungen der Sozialhilfe (SGB XII). Eine ?bersicht, welches System gegebenenfalls in Frage kommt, siehe das Schaubild auf der Seite 14.
Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei: https://www.bmas.de/SharedDocs/Downloads/DE/PDF-Publikationen/a207-sozialhilfe-und-grundsicherung.pdf;jsessionid=EB76217AF9FDB7AF4610BE854C7FCDF3?__blob=publicationFile&v=9
Hartz IV-Broschüre mit hilfreichen Tipps und Hinweisen
Die im April 2017 aktualisierte und überarbeitete Broschüre der LINKEN-Fraktion im Bundestag ist ein Ratgeber für alle, die mit dem System Hartz IV zu tun haben – entweder als Betroffene oder aber als Teil der ?ffentlichkeit, die sich gegen dieses System wendet.
Die Broschüre will?über die rechtlichen M?glichkeiten im System Hartz IV informieren und Hinweise geben? auf Ansprechpartnerinnen und Ansprechpartner auf der lokalen Ebene.
Bestellungen bitte über das Versandportal der Fraktion DIE LINKE http://versand.linksfraktion.net
Bestellungen von Initiativen, Vereine usw. bitte mit Lieferadresse an: [email protected]
Die Broschüre zum Herunterladen als PDF-Datei:
https://www.linksfraktion.de/fileadmin/user_upload/Broschuere_HartzIV_2017.pdf
Datenschutz und Pers?nlichkeitsrechte bei Bezug von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II (Hartz IV)
Broschüre des Unabh?ngigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein beantwortet die h?ufigsten Fragen
Da es oftmals Unsicherheit über die Frage gibt, welche datenschutzrechtlichen Bestimmungen für Bezieher von Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II bzw. “Hartz IV” gelten und welche Rechte nicht nur Teilnehmer an sog. Integrationsma?nahmen der Jobcenter hinsichtlich der Dokumentation und Weitergabe ihrer pers?nlichen Daten haben, m?chten wir auf eine entsprechende Broschüre “Sozialhilfe, Grundsicherung und Arbeitslosengeld II – die h?ufigsten Fragen zum Datenschutz ” (Stand Mai 2016) des Unabh?ngigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein (ULD) hinweisen. Die Broschüre des ULD ist kostenfrei abzurufen unter:?https://www.datenschutzzentrum.de/uploads/blauereihe/blauereihe-alg2.pdf
Gleichzeitig gibt es auf der Seite des Unabh?ngigen Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein zum Thema „Datenschutz im Sozialamt – h?ufig gestellte Fragen“ zusammenfassende Informationen unter: https://www.datenschutzzentrum.de/sozialdatenschutz/faq-sozialamt/
Siehe zum gleichen Thema auch:
Hartz IV: Die Machtspielchen der Jobcenter unter: http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-die-machtspielchen-der-jobcenter-90016592.php
(…) Diese Rechtsunsicherheiten (hinsichtlich des Datenschutzes) haben auch den Datenschutzbeauftragten des Bundes Peter Schaar und seine Beh?rde mehrfach besch?ftigt und das Eingreifen erforderlich gemacht. Im Februar 2012 erschien ein kurzes Infoblat. ?Datenschutz im Jobcenter“. Durch Nachfrage auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes wurden weitere Details bekanntgegeben.
So enthielt ein Auszug aus dem „Empfehlungspaket zum Aufbau und Führen einer Leistungsakte im Rechtskreis SGB II“, SP II 23 – II-5020, vom Januar 2012 eine vierseitige ?bersicht ?Was Jobcenter kopieren dürfen“.
ABC Fachlexikon
Besch?ftigung schwerbehinderter Menschen – Nach den Regelungen des SGB IX 2018
Herausgeber:
Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrations?mter und Hauptfürsorgestellen (BIH)
Inhalte:
- Fachlexikon
- Leistungen für behinderte Menschen im Beruf
- Anschriften der Integrations?mter
für betriebliche Funktionstr?ger
wird in Einzelexemplaren zur Verfügung gestellt
512 Seiten
Bestellen: bei Ihrem Integrationsamt
Oder als PDF-Datei zum kostenfreien Download:? ABC Fachlexikon Gr??e: 4.19 MB / Stand: 15.08.2018
Sozialatlas Flensburg 2021: Zahl der Sozialleistungsempf?nger*innen nimmt weiter?zu
Bev?lkerungszahl sinkt leicht auf 96.731 Personen
Kinderarmut – Knapp ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren lebt in Armutshaushalten sowie jedes zweite Kind in der Neustadt
27.834 Menschen mit Migrationshintergrund, 28,8% Anteil an der Gesamtbev?lkerung
Mit dem Sozialatlas 2021 liegt die 20. kleinr?umige Fortschreibung von Sozialstrukturdaten für die Stadt Flensburg und ihre 13 Stadtteile vor, hei?t es in der Mitteilungsvorlage für die Sitzung des Sozial- und Gesundheitsausschuss am 15.11.2021 Die detaillierten Daten des Sozialatlas 2021 hier
Sozialatlas Flensburg 2020: Mehr Geburten – Bev?lkerungszahl steigt auf 96.920 Personen
?ber 20.000 FlensburgerInnen brauchen staatliche Transferleistungen zur Sicherung ihres Lebensunterhaltes
Kinderarmut – Ein Viertel aller Kinder und Jugendlichen unter 15 Jahren lebt in Armutshaushalten sowie jedes zweite Kind in der Neustadt
27.362 Menschen mit Migrationshintergrund, 28,2% Anteil an der Gesamtbev?lkerung
Die detaillierten Daten des Sozialatlas 2020 hier
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